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GOÄ 2015
Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang - gegebenenfalls einschließlich Spülung -

Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung –

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 2015 Schnellcheck

Punktzahl:60
  • Abrechenbar
    • Die GOÄ 2015 ist abrechenbar für das Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang.
    • Eine eventuell in diesem Zusammenhang erfolgte Spülung wird von der Leistungsumschreibung umfasst.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang
    • evtl. notwendige Spülung
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Auch im Rahmen von Nachbehandlungen kann das Anlegen einer Redondrainage gemäß GOÄ 2015 erforderlich werden, z. B. bei Nachbehandlungen nach den Nummern GOZ 3290GOZ 3310.
    • Eine Redondrainage gemäß GOÄ 2015 kann auch in Verbindung mit der Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde (GOÄ 2006) oder einer Wund- oder Fistelspaltung (GOÄ 2008) notwendig werden und ist folgerichtig neben diesen Leistungen berechenbar.
check
Abrechenbar
  • Die GOÄ 2015 ist abrechenbar für das Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang.
  • Eine eventuell in diesem Zusammenhang erfolgte Spülung wird von der Leistungsumschreibung umfasst.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang
  • evtl. notwendige Spülung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Auch im Rahmen von Nachbehandlungen kann das Anlegen einer Redondrainage gemäß GOÄ 2015 erforderlich werden, z. B. bei Nachbehandlungen nach den Nummern GOZ 3290GOZ 3310.
  • Eine Redondrainage gemäß GOÄ 2015 kann auch in Verbindung mit der Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde (GOÄ 2006) oder einer Wund- oder Fistelspaltung (GOÄ 2008) notwendig werden und ist folgerichtig neben diesen Leistungen berechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 2015

    keine

    Auszug aus den Allgemeinen Bestimmungen GOÄ - Teil L (Auszug)

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

    Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Bei einer Redondrainage handelt sich um eine Unterdruck- bzw. Ansaugdrainage. Eine Redondrainage ist ein geschlossenes System mit kontrolliertem Sog, durch den Wundsekret nach außen abgeleitet wird.

      Gemäß der Leistungsbeschreibung muss die Redondrainage über einen gesonderten Zugang angelegt werden. Die Schaffung eines seitlichen Zugangs bei ansonsten geschlossener Wunde ist ausreichend. Das Anlegen der Redondrainage über die Wundöffnung selber entspricht nicht dem Leistungsinhalt der GOÄ 2015.

      Die Leistungsbeschreibung umfasst mit der Formulierung „Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n)“ fakultativ auch den Plural. Die GOÄ 2015 kann insofern auch für den Fall, dass mehrere Redondrainagen angelegt werden nur einmal berechnet werden.

      Beispiele
      Redondrainagen werden in erster Linie unmittelbar postoperativ zur Wundbehandlung zur Verhinderung von Schwellungen/Stau angewendet.

      Wundversorgung
      Für die Abrechnung von Wundversorgungen stehen in der GOÄ die Ziffern GOÄ 2000GOÄ 2005 zur Verfügung.

      Die unter diesen Ziffern beschriebenen Wundversorgungen lassen sich hinsichtlich zweier Kriterien untergliedern:

      1. Handelt es sich um eine Erstversorgung (im Sinne einer Sofortversorgung bzw. Notfallmaßnahme) oder um die umfangreichere bzw. weitere Versorgung einer Wunde?
      2. Handelt es sich um eine kleine (saubere) Wunde oder um eine große und/oder stark verunreinigte Wunde?

      Übersicht Wundversorgungen

      (0)
      Sofortversorgung/
      Notfallmaßnahme
      Umfangreichere/
      weitere Versorgung einer Wunde
      Kleine (saubere) WundeGOÄ 2000 – Erstversorgung einer kleinen WundeGOÄ 2001 – Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
      GOÄ 2002 – Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
      Große und/oder stark verunreinigte WundeGOÄ 2003 – Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten WundeGOÄ 2004 – Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
      GOÄ 2005 – Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
    • Erhöhter Steigerungssatz

      Gemäß ihrer Leistungsbeschreibung kann die GOÄ 2015 auch für den Fall, dass mehrere Redondrainagen angelegt werden, nur einmal berechnet werden. Dem zusätzlichen Aufwand kann in diesem Fall nur durch die Wahl eines erhöhten Steigerungssatzes Rechnung getragen werden.