Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

GOÄ 2355
Operative Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs

Operative Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 2355 Schnellcheck

Punktzahl:1100
  • Abrechenbar
    • Die GOÄ 2355 ist abrechenbar für die operative Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs.
    • Die GOÄ 2355 kann durch den Zahnarzt nur im Zusammenhang mit einer Kieferbruchbehandlung berechnet werden. Die GOÄ 2355 ist Bestandteil des gemäß § 6 Abs. 2 GOZ für Zahnärzte geöffneten Teil des Abschnitts L-VI. „Frakturbehandlung“. Zahnärzte dürfen gemäß § 6 Abs. 2 GOZ die in diesem Abschnitt befindlichen Nummern GOÄ 2321, GOÄ 2355 und GOÄ 2356 nur im Zusammenhang mit Kieferbruchbehandlungen berechnen.
    • Doppelt approbierte MKG-Chirurgen haben einen Zugriff auf die gesamte GOÄ. Die Beschränkung der Abrechenbarkeit gemäß § 6 Abs. 2 GOZ trifft auf MKG-Chirurgen nicht zu. Diese dürfen die oben genannten Leistungen auch außerhalb einer Kieferbruchbehandlung berechnen.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs, operativ
  • Zusätzlich abrechenbar
    • GOÄ 440 Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen.
    • GOÄ 441 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung und GOÄ 444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind.
check
Abrechenbar
  • Die GOÄ 2355 ist abrechenbar für die operative Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs.
  • Die GOÄ 2355 kann durch den Zahnarzt nur im Zusammenhang mit einer Kieferbruchbehandlung berechnet werden. Die GOÄ 2355 ist Bestandteil des gemäß § 6 Abs. 2 GOZ für Zahnärzte geöffneten Teil des Abschnitts L-VI. „Frakturbehandlung“. Zahnärzte dürfen gemäß § 6 Abs. 2 GOZ die in diesem Abschnitt befindlichen Nummern GOÄ 2321, GOÄ 2355 und GOÄ 2356 nur im Zusammenhang mit Kieferbruchbehandlungen berechnen.
  • Doppelt approbierte MKG-Chirurgen haben einen Zugriff auf die gesamte GOÄ. Die Beschränkung der Abrechenbarkeit gemäß § 6 Abs. 2 GOZ trifft auf MKG-Chirurgen nicht zu. Diese dürfen die oben genannten Leistungen auch außerhalb einer Kieferbruchbehandlung berechnen.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs, operativ
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GOÄ 440 Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen.
  • GOÄ 441 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung und GOÄ 444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 2355

    keine

    Allgemeine Bestimmungen

    Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.

    Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.

    Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Leistungsbeschreibung

      In der zahnärztlichen Abrechnung beschreibt die GOÄ 2355 die operative Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs im Zusammenhang mit einer Kieferbruchbehandlung.

      Die Formulierung „operative Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs“ lässt darauf schließen, dass sowohl der eine als auch der andere operative Eingriff die Berechnung der GOÄ 2355 rechtfertigt. Voraussetzung für die zahnärztliche Abrechnung ist, dass die Leistungserbringung im Zusammenhang mit einer Kieferbruchbehandlung erfolgt.

      Beispiele

      In der Zahnheilkunde ist die Erbringung einer Leistung gemäß GOÄ 2355 beispielsweise für die Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs des Kieferknochens (z. B. in Folge eines länger zurückliegenden Unfalls) denkbar.

    • Anwendungsempfehlung

      Die GOÄ 2355 darf von Zahnärzten gemäß § 6 Abs. 2 GOZ ausschließlich in Verbindung mit Kieferbruchbehandlungen angesetzt werden.

      Erfolgt die operative Stabilisierung einer Pseudoarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs nach Osteotomie mittels Nagelung, Verschraubung und/oder Metallplatten und/oder äußerem Spanner – auch das zusätzliche Einpflanzen von Knochenspan –, geht dies über den Leistungsinhalt der GOÄ 2355 hinaus. Diese Leistung wird in der höher bewerteten GOÄ 2356 beschrieben.

    • Zuschläge

      Folgende Zuschläge können in Verbindung mit der GOÄ 2355 berechnet werden:

      • GOÄ 440 – Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen.
      • GOÄ 441 – Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung und GOÄ 444 – Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind.
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!