Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 2001
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 2001 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die GOÄ 2001 ist abrechenbar für die Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht. Die GOÄ 2001 kann ggf. auch mehrmals angesetzt werden, nämlich je eigenständiger, separater Wunde mit Nahtversorgung.
- Erfolgt lediglich die Erstversorgung einer kleinen Wunde im Sinne einer Not- bzw. Sofortmaßnahme und ohne Naht, steht hierfür die geringer bewertete GOÄ 2000 zur Verfügung. Wird zusätzlich zur Wund- und Nahtversorgung auch eine Umschneidung notwendig, entspricht dies dem Leistungsinhalt der höher bewerteten GOÄ 2002.
- Für die Wund- und Nahtversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde steht die höher bewertete GOÄ 2004 zur Verfügung.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- Nicht abrechenbar
- Ausgeschlossen ist die Berechnung der Wund- und Nahtversorgung kleiner Wunden, die durch Operationen entstanden sind, denn hierbei ist davon auszugehen, dass die Wund- und Nahtversorgung methodisch notwendiger Bestandteil der operativen Leistung ist, also inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der operativen Leistung umfasst und auch in deren Bewertung berücksichtigt worden ist.
- Die GOÄ 2001 kann deshalb grundsätzlich nicht in Verbindung mit erfolgten Operationen für den Operationsabschluss berechnet werden (z. B. für die Wund- und Nahtversorgung nach Zahnentfernungen oder anderen kieferchirurgischen Leistungen).
- Die GOÄ 2001 ist im zahnärztlichen Bereich des Weiteren nicht abrechenbar
- Neben der GOÄ 2001 können für dieselbe Wunde die GOÄ 2000 (Erstversorgung einer kleinen Wunde) oder GOÄ 2002 (Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht) nicht zeitgleich angesetzt werden.
- Denkbar ist jedoch, dass in einer vorangehenden Sitzung die Erstversorgung der kleinen Wunde gemäß GOÄ 2000 erfolgt und/oder später, für die weiterführende Versorgung der kleinen Wunde in einer separaten Sitzung die GOÄ 2001 erneut (bei Wund- und Nahtversorgung) oder die GOÄ 2002 (bei Umschneidung, Wund- und Nahtversorgung) notwendig wird.
- In Verbindung mit der GOÄ 2001 kann ein einfacher Verband nach GOÄ 200 nicht zusätzlich berechnet werden.
- Ferner ist die GOÄ 2001 nicht sitzungsgleich neben der GOÄ 2006 (Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt) für dieselbe Wunde abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Gegebenenfalls notwendige Anästhesien können in Verbindung mit der GOÄ 2001 berechnet werden.
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 2001
Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 (Ä2000, Ä2001, Ä2002, Ä2003, Ä2004, Ä2005) ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
Auszug aus den Allgemeinen Bestimmungen GOÄ - Teil L (Auszug)
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.
- Spitta Kommentar
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung „Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht“ gibt Aufschluss darüber, dass eine – im Zusammenhang mit der Wundversorgung der kleinen Wunder erfolgte – Naht Abrechnungsvoraussetzung für die GOÄ 2001 ist.
Was die Leistungsbeschreibung der GOÄ 2001 nicht näher spezifiziert, ist die Art der „Naht“. Es ist daher davon auszugehen, dass die Leistungsbeschreibung auch als erfüllt gilt, wenn statt einer Naht mittels Faden die Klammerung der Wunde oder ein Wundverschluss mittels Fibrinkleber erfolgte.
Die hinreichende Erstversorgung einer kleinen Wunde ohne Naht als Sofort- oder Notfallmaßnahme entspricht nicht dem Leistungsinhalt der GOÄ 2001. Hierfür steht die geringer bewertete GOÄ 2000 (Erstversorgung einer kleinen Wunde) zur Verfügung.
Denkbar ist die Abrechnung der GOÄ 2001 jedoch bei der Wund- und Nahtversorgung von Wunden mit bereits vorausgegangener Erstversorgung (z. B. in separater Sitzung oder durch einen anderen Arzt).
Die Versorgung einer kleinen Wunde, bei der neben der Nahtversorgung auch eine Umschneidung notwendig ist, geht über den Leistungsinhalt der GOÄ 2001 hinaus und wird in den höher bewerteten Leistungsziffer GOÄ 2002 beschrieben.
Die GOÄ 2001 ist zutreffend, wenn es sich um die Wund- und Nahtversorgung einer kleinen Wunde handelt. Es handelt sich z. B. um unfallbedingte (Biss-)Verletzungen der Schleimhaut, Lippe und/oder Zunge. Denkbar ist auch die Versorgung krankheitsbedingt entstandener kleiner Wunden oder kleiner Brandwunden. Auch die notwendige Wund- und Nahtversorgung iatrogen (durch ärztliche Einwirkung) verursachter Wunden kann nach GOÄ 2001 abgerechnet werden (z. B. Wund- und Nahtversorgung nach Perforation der Schleimhaut durch Abrutschen mit zahnärztlichem Instrumentarium).
Die Wund- und Nahtversorgung von großen und/oder stark verunreinigten Wunden geht über den Leistungsinhalt der GOÄ 2001 hinaus. Hierfür steht die höher bewertete Ziffer GOÄ 2004 zur Verfügung. Ist bei einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde neben der Wund- und Nahtversorgung auch eine Umschneidung notwendig, kann hierfür die GOÄ 2005 angesetzt werden.
Beispiele
In der Zahnheilkunde ist die Berechnung der GOÄ 2001 insbesondere angezeigt für die Wund- und Nahtversorgung kleiner Wunden z. B. im Zusammenhang mit der Behandlung von- Verletzungen der Schleimhaut, Lippe und/oder Zunge (auch wenn die Verletzung iatrogen, d. h. durch ärztliche Einwirkung, verursacht wurde) oder
- Brandwunden, die einer Nahtversorgung bedürfen.
Wundversorgung
Für die Abrechnung von Wundversorgungen stehen in der GOÄ die Ziffern GOÄ 2000 – GOÄ 2005 zur Verfügung.Die unter diesen Ziffern beschriebenen Wundversorgungen lassen sich hinsichtlich zweier Kriterien untergliedern:
- Handelt es sich um eine Erstversorgung (im Sinne einer Sofortversorgung bzw. Notfallmaßnahme) oder um die umfangreichere bzw. weitere Versorgung einer Wunde?
- Handelt es sich um eine kleine (saubere) Wunde oder um eine große und/oder stark verunreinigte Wunde?
Übersicht Wundversorgungen
(0) Sofortversorgung/
NotfallmaßnahmeUmfangreichere/
weitere Versorgung einer WundeKleine (saubere) Wunde GOÄ 2000 – Erstversorgung einer kleinen Wunde GOÄ 2001 – Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
GOÄ 2002 – Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und NahtGroße und/oder stark verunreinigte Wunde GOÄ 2003 – Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde GOÄ 2004 – Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
GOÄ 2005 – Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht