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GKV-GOÄ 2650
Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen
Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen
GKV-GOÄ 2650 Schnellcheck
Punktzahl:83
- Abrechenbar
- je umfangreicher Osteotomie UND Gefährdung anatomischer Nachbarstrukturen
- beide Kriterien müssen für die Abrechenbarkeit erfüllt sein
- Gefährdung: UK Frakturgefahr, Nerven, Gefäßen, Wange, Nervus lingualis, Nervus Submandibularis, Nasenhöhle, Kieferhöhle
- je umfangreicher Osteotomie UND Gefährdung anatomischer Nachbarstrukturen
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36 (Stillung einer übermäßigen Blutung), Nbl 1
- Bema 37 (Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen), Nbl2
- Bema 56c (Zystektomie)
- GKV-GOÄ 2382 (Lappenplastik)
- GKV-GOÄ 2584 (Nervlösung, -verlagerung, -einbettung)
- GKV-GOÄ 2675 (Vestibulumplastik)
- GKV-GOÄ 2700, ausnahmsweise auch GKV-GOÄ 2701 (Verbandsplatte)
- Präoperative dreidimensionale Röntgenanalyse, Dental-CT
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2650
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Die Kriterien der Leistungsbeschreibung müssen kumulativ erfüllt sein und die Erbringung des Leistungsinhaltes muss sich aus der Dokumentation ergeben.