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GKV-GOÄ 8255 Ä255
Injektion, intraartikulär oder perineural

Injektion, intraartikulär oder perineural.

GKV-GOÄ 8255 Ä255 Schnellcheck

Punktzahl:11
  • Abrechenbar
    • je Injektion, auch mehrmals je Sitzung
    • je notwendige selbständige Injektion
    • auch bei mehreren Mitteln nacheinander nur einmal berechenbar
  • Zusätzlich abrechenbar
    • GKV-GOÄ 204 (Kompressionsverband)
check
Abrechenbar
  • je Injektion, auch mehrmals je Sitzung
  • je notwendige selbständige Injektion
  • auch bei mehreren Mitteln nacheinander nur einmal berechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GKV-GOÄ 204 (Kompressionsverband)
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 255

    keine


    Teil C II, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.

  • Spitta Kommentar

    Bei bereits liegender Kanüle prinzipiell nur 1 x berechnungsfähig. In einigen KZV-Bereichen ist die Bema-GOÄ 255 (8255) ausschließlich durch kieferchirurgische Praxen abrechenbar.