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GKV-GOÄ 1508
Entfernung eingespießter Fremdkörper Rachen/Mund

Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund.

GKV-GOÄ 1508 Schnellcheck

Punktzahl:11
  • Abrechenbar
    • je Sitzung, unabhängig von der Anzahl der Fremdkörper
    • für die Entfernung von Fragmenten (Zahnstocher)
    • für die Entfernung von eingespießten Speiseresten
    • gemeint ist die typische „Fischgräte“ oder der „Geflügelknochensplitter“
    • Alternativ zur BEMA-GOÄ 2009, die in jeder Körperregion ansetzbar ist und mit 12 Punkten annähernd gleich bewertet ist.
    • Wenn der Fremdkörper auf konservativem Weg nicht entfernbar, wechselt der Leistungsinhalt auf die BEMA-GOÄ 2010, die dann stattdessen ansetzbar ist.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Entfernung eines spitzen, scharfkantigen oder nadelförmigen Fremdkörpers, und zwar aus der Schleimhaut des Rachens oder der Mundhöhle.
  • Nicht abrechenbar
    • GKV-GOÄ 2009 (Fremdkörperentfernung, unter Oberfläche)
    • GKV-GOÄ 2010 (Fremdkörperentfernung, tiefsitzend, jeweils für denselben Fremdkörper)
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • je Sitzung, unabhängig von der Anzahl der Fremdkörper
  • für die Entfernung von Fragmenten (Zahnstocher)
  • für die Entfernung von eingespießten Speiseresten
  • gemeint ist die typische „Fischgräte“ oder der „Geflügelknochensplitter“
  • Alternativ zur BEMA-GOÄ 2009, die in jeder Körperregion ansetzbar ist und mit 12 Punkten annähernd gleich bewertet ist.
  • Wenn der Fremdkörper auf konservativem Weg nicht entfernbar, wechselt der Leistungsinhalt auf die BEMA-GOÄ 2010, die dann stattdessen ansetzbar ist.
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Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Entfernung eines spitzen, scharfkantigen oder nadelförmigen Fremdkörpers, und zwar aus der Schleimhaut des Rachens oder der Mundhöhle.
no-check
Nicht abrechenbar
  • GKV-GOÄ 2009 (Fremdkörperentfernung, unter Oberfläche)
  • GKV-GOÄ 2010 (Fremdkörperentfernung, tiefsitzend, jeweils für denselben Fremdkörper)
check
Zusätzlich abrechenbar