Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

GKV-GOÄ 7610 Ä61
kollegialer Beistand/Assistenz, je 1/2 Std

Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde

GKV-GOÄ 7610 Ä61 Schnellcheck

Punktzahl:130
  • Abrechenbar
    • je angefangene halbe Stunde
    • bei Assistenz durch liquidationsberechtigte (Zahn-)Ärzte
    • Beistand kann sowohl bei diagnostischen als auch therapeutischen Maßnahmen erfolgen
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Wegegeld nach § 8 Abs. 2 und 3 GOZ/GOÄ
    • Zuschläge E-H (bei mehr als einer halben Stunde)
check
Abrechenbar
  • je angefangene halbe Stunde
  • bei Assistenz durch liquidationsberechtigte (Zahn-)Ärzte
  • Beistand kann sowohl bei diagnostischen als auch therapeutischen Maßnahmen erfolgen
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wegegeld nach § 8 Abs. 2 und 3 GOZ/GOÄ
  • Zuschläge E-H (bei mehr als einer halben Stunde)
  • Abrechnungsbestimmung

    Die Leistung nach Nummer 61 ist neben anderen Leistungen nicht berechnungsfähig.

    Die Nummer 61 gilt nicht für Ärzte, die zur Ausführung einer Narkose hinzugezogen werden.

    Die Leistung nach Nummer 61 darf nicht berechnet werden, wenn die Assistenz durch nicht liquidationsberechtigte Ärzte erfolgt.