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GKV-GOÄ 2695
Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate

Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate

GKV-GOÄ 2695 Schnellcheck

Punktzahl:300
  • Abrechenbar
    • nur einmal ansetzbar
    • als selbstständige Leistung
    • bei LeFort-I-II-III-Fraktur
    • bei Kieferwinkelfraktur oder Fraktur im aufsteigenden Ast
    • bei extraoralen Fixationspunkten, z. B. Kopfgips
    • bei Frakturen des Ober- und/oder Unterkiefers außerhalb der Zahnreihen bei konservativer Frakturversorgung, ohne chirurgische Darstellung der Frakturlinie, einschließlich der Anbringung eines intra- und extraoralen Schienenverbandes und Stützapparates
      • bei Kieferwinkelfraktur
      • nach Osteotomien im Rahmen von Tumor- oder Dysgnathieoperationen
  • Nicht abrechenbar
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • nur einmal ansetzbar
  • als selbstständige Leistung
  • bei LeFort-I-II-III-Fraktur
  • bei Kieferwinkelfraktur oder Fraktur im aufsteigenden Ast
  • bei extraoralen Fixationspunkten, z. B. Kopfgips
  • bei Frakturen des Ober- und/oder Unterkiefers außerhalb der Zahnreihen bei konservativer Frakturversorgung, ohne chirurgische Darstellung der Frakturlinie, einschließlich der Anbringung eines intra- und extraoralen Schienenverbandes und Stützapparates
    • bei Kieferwinkelfraktur
    • nach Osteotomien im Rahmen von Tumor- oder Dysgnathieoperationen
no-check
Nicht abrechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2695

    keine


    Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

  • Spitta Kommentar

    Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2695 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.

    In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2688ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich