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GOZ 5150
Adhäsivbrücke, erste Spanne

Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne

Arbeiten & Organisieren

GOZ 5150 Schnellcheck

Punktzahl:730
Faktoren:1,0 : 41,06 €2,3 : 94,43 €3,5 : 143,70 €
  • Abrechenbar
    • für die erste Spanne einer Adhäsivbrücke
    • für die Versorgung eines Lückengebisses mit einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke
    • für Marylandbrücken
    • für weitere Adhäsivbrücken auch mehrmals je Kiefer
    • für die temporäre Versorgung z. B. während der Ausheilungsphase nach Implantation oder Zahnentfernung
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Vorbereitung der Pfeilerzähne zur adhäsiven Aufnahme der Klebebrücke
    • einfache Relationsbestimmung (Bissnahme)
    • Abformungen
    • Einproben
    • definitives Einzementieren der Adhäsivbrücke in Säure-Ätztechnik
    • Abdeckung mit Füllmaterial
    • Nachkontrolle und Korrekturen
  • Nicht abrechenbar
    • je Zahn
    • bei Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Ankerzahn
    • für weitere zu überbrückende Spannen bei mehrspanningen Adhäsivbrücken
    • bei konventioneller Befestigung (mit Zement)
  • Zusätzlich abrechenbar
  • Vergleich GOZ  BEMA 
check
Abrechenbar
  • für die erste Spanne einer Adhäsivbrücke
  • für die Versorgung eines Lückengebisses mit einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke
  • für Marylandbrücken
  • für weitere Adhäsivbrücken auch mehrmals je Kiefer
  • für die temporäre Versorgung z. B. während der Ausheilungsphase nach Implantation oder Zahnentfernung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Vorbereitung der Pfeilerzähne zur adhäsiven Aufnahme der Klebebrücke
  • einfache Relationsbestimmung (Bissnahme)
  • Abformungen
  • Einproben
  • definitives Einzementieren der Adhäsivbrücke in Säure-Ätztechnik
  • Abdeckung mit Füllmaterial
  • Nachkontrolle und Korrekturen
no-check
Nicht abrechenbar
  • je Zahn
  • bei Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Ankerzahn
  • für weitere zu überbrückende Spannen bei mehrspanningen Adhäsivbrücken
  • bei konventioneller Befestigung (mit Zement)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Zahn/Regio
    • Abdrucknahme/Bissnahme
    • provisorische/definitive Versorgung
    • Befestigungsart
    • ggf. Zahnfarbe
    • verwendete Materialien
    • usw.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Leistungsbeschreibung wurde 1:1 aus der GOZ 1988 übernommen. Es geht aus dem Inhalt nicht deutlich hervor, um welche Art von Versorgung eines Lückengebisses es sich handelt. Inzwischen ist die adhäsive Befestigung auch bei Brücken mit beschliffenen Ankerzähnen nicht unüblich. Im Zusammenhang mit GOZ 5000 ff. (Ankerkronen) wird die „zu überbrückende“ Spanne nach GOZ 5070 berechnet. Zusätzlich ist die adhäsive Befestigung (GOZ 2197) berechenbar.

      Die Aussage der BZÄK zu GOZ 5150: „Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer GOZ 5150 die Nummer GOZ 5020 (Teilkrone) in Verbindung mit Nummer GOZ 5070 anzusetzen.“

      Wenn ein eigener Zahn nach Extraktion aufbereitet und z. B. mittels Formschlüssel als temporärer Ersatz wieder adhäsiv an den Nachbarzähnen befestigt wird, ist dies ggf. auch analog berechenbar. Das zahnärztliche Honorar für die vorherige endodontische Aufbereitung des Zahnes ist ggf. zusätzlich berechenbar. Außerdem fallen in der Regel Material- und Laborkosten gemäß § 9 GOZ an, z. B. für die Umarbeitung des Zahnes zu einem Brückenglied. Modellherstellung, Herstellung des Schlüssels usw.

    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Die Adhäsivbrücke (z. B. Marylandbrücke) oder einoder mehrflügelige volkeramische Klebebrücke) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar. Dabei handelt es sich in der Regel um eine minimalinvasive Überbrückung einer Einzelzahnlücke ohne Kronen- oder Teilkronenpräparation. Die Adhäsivbrücke wird mittels Säureätztechnik befestigt. Die Befestigung kann an einem oder mehreren Nachbarzähnen erfolgen. Dabei stellen Retentionsflügel die Verbindung zwischen dem Brückenkörper und den nicht beschliffenen, konditionierten Ankerzähnen her.

      Die Versorgung einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied mittels Verankerung an nur einem Pfeilerzahn erfolgen. Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer 5150 die Nummer 5020 (Teilkrone) oder die Nummer 5010 (Inlay als Brückenanker) in Verbindung mit Nummer 5070 anzusetzen. Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 und nicht nach der Nummer 5050 oder 5060 berechnet.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Ankerkronen
      • Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
      • Verankerung an mehreren Pfeilerzähnen
      • Erschwerte Farbbestimmung
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Weitere Spanne an derselben Adhäsivbrücke GOZ 5160
      • Besondere Maßnahmen GOZ 2030
      • Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
      • Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
      • Fissurenversiegelung GOZ 2000
      • Lokale Fluoridierung GOZ 1020
      • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
      • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
      • u. v. m.