Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 5150
Adhäsivbrücke, erste Spanne
Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne
Arbeiten & Organisieren
GOZ 5150 Schnellcheck
- Abrechenbar
- für die erste Spanne einer Adhäsivbrücke
- für die Versorgung eines Lückengebisses mit einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke
- für Marylandbrücken
- für weitere Adhäsivbrücken auch mehrmals je Kiefer
- für die temporäre Versorgung z. B. während der Ausheilungsphase nach Implantation oder Zahnentfernung
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Vorbereitung der Pfeilerzähne zur adhäsiven Aufnahme der Klebebrücke
- einfache Relationsbestimmung (Bissnahme)
- Abformungen
- Einproben
- definitives Einzementieren der Adhäsivbrücke in Säure-Ätztechnik
- Abdeckung mit Füllmaterial
- Nachkontrolle und Korrekturen
- Nicht abrechenbar
- je Zahn
- bei Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Ankerzahn
- für weitere zu überbrückende Spannen bei mehrspanningen Adhäsivbrücken
- bei konventioneller Befestigung (mit Zement)
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0030 (Heil- und Kostenplan)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0065 (Optisch-elektronische Abformung)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 0080 (Oberflächenanästhesie)
- GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
- GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)
- GOZ 1020 (Lokale Fluoridierung)
- GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
- GOZ 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)
- GOZ 2040 (Anlegen von Spanngummi)
- GOZ 2360 ff. (Endodontische Behandlungsmaßnahmen)
- GOZ 3000 ff. (Chirurgische Maßnahmen)
- GOZ 3070/GOZ 3080 (Exzisionen)
- GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
- GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
- GOZ 4040 (Beseitigung Vorkontakte)
- GOZ 4050/GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
- GOZ 4070/GOZ 4075 (Parodontalchirurgische Therapie)
- GOZ 4080 (Gingivektomie)
- GOZ 4136 (Kronenverlängerung)
- GOZ 5160 (Adhäsivbrücke, für jede weitere zu überbrückende Spanne)
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 8000 (Klinische Funktionsanalyse)
- GOZ 8010 (Registrieren)
- GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)
- GOZ 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung)
- GOZ 8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch)
- GOZ 8060 (Registrieren von Unterkieferbewegungen)
- GOZ 8065 (Registrieren von Unterkieferbewegungen, elektronisch)
- GOZ 8080 (Diagnostische Maßnahmen)
- GOZ 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen)
- GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen)
- Material- und Laborkosten
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Zahn/Regio
- Abdrucknahme/Bissnahme
- provisorische/definitive Versorgung
- Befestigungsart
- ggf. Zahnfarbe
- verwendete Materialien
- usw.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Leistungsbeschreibung wurde 1:1 aus der GOZ 1988 übernommen. Es geht aus dem Inhalt nicht deutlich hervor, um welche Art von Versorgung eines Lückengebisses es sich handelt. Inzwischen ist die adhäsive Befestigung auch bei Brücken mit beschliffenen Ankerzähnen nicht unüblich. Im Zusammenhang mit GOZ 5000 ff. (Ankerkronen) wird die „zu überbrückende“ Spanne nach GOZ 5070 berechnet. Zusätzlich ist die adhäsive Befestigung (GOZ 2197) berechenbar.
Die Aussage der BZÄK zu GOZ 5150: „Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer GOZ 5150 die Nummer GOZ 5020 (Teilkrone) in Verbindung mit Nummer GOZ 5070 anzusetzen.“
Wenn ein eigener Zahn nach Extraktion aufbereitet und z. B. mittels Formschlüssel als temporärer Ersatz wieder adhäsiv an den Nachbarzähnen befestigt wird, ist dies ggf. auch analog berechenbar. Das zahnärztliche Honorar für die vorherige endodontische Aufbereitung des Zahnes ist ggf. zusätzlich berechenbar. Außerdem fallen in der Regel Material- und Laborkosten gemäß § 9 GOZ an, z. B. für die Umarbeitung des Zahnes zu einem Brückenglied. Modellherstellung, Herstellung des Schlüssels usw.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Adhäsivbrücke (z. B. Marylandbrücke) oder einoder mehrflügelige volkeramische Klebebrücke) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar. Dabei handelt es sich in der Regel um eine minimalinvasive Überbrückung einer Einzelzahnlücke ohne Kronen- oder Teilkronenpräparation. Die Adhäsivbrücke wird mittels Säureätztechnik befestigt. Die Befestigung kann an einem oder mehreren Nachbarzähnen erfolgen. Dabei stellen Retentionsflügel die Verbindung zwischen dem Brückenkörper und den nicht beschliffenen, konditionierten Ankerzähnen her.
Die Versorgung einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied mittels Verankerung an nur einem Pfeilerzahn erfolgen. Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer 5150 die Nummer 5020 (Teilkrone) oder die Nummer 5010 (Inlay als Brückenanker) in Verbindung mit Nummer 5070 anzusetzen. Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 und nicht nach der Nummer 5050 oder 5060 berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Ankerkronen
- Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
- Verankerung an mehreren Pfeilerzähnen
- Erschwerte Farbbestimmung
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Weitere Spanne an derselben Adhäsivbrücke GOZ 5160
- Besondere Maßnahmen GOZ 2030
- Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
- Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
- Fissurenversiegelung GOZ 2000
- Lokale Fluoridierung GOZ 1020
- Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
- Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
- u. v. m.
- Spitta Kommentar