Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 5330
Eingliederung einer Resektionsprothese
Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer
Arbeiten & Organisieren
GOZ 5330 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abformung, ggf. auch Gegenkieferabformung
- Maßnahmen zur Weichteilstützung
- Einpassen/Eingliederung
- Nachkontrolle/Korrekturen
- Nicht abrechenbar
- ohne Ersatz von Zähnen
- für extraorale Weichteildefekte
- für zusätzliche Maßnahmen zur Weichteilstützung
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0030/GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 3000 ff. (Chirurgische Maßnahmen)
- GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
- GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
- GOZ 5070 (Prothesenspanne)
- GOZ 5080 (Verbindungselement)
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 5180 (Funktionelle Abformung)
- GOZ 5200/GOZ 5210 (Partielle Prothese)
- GOZ 5220/GOZ 5230 (Totale Prothese)
- GOZ 5320 (Obturator)
- GOZ 5340 (Eingliederung einer Prothese oder Epithese)
- GOZ 8000 ff. (Gnathologische Leistungen)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 2700 (Stütz-, Halte-, Hilfsvorrichtung)
- Material- und Laborkosten
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
- Dokumentation
- Regio
- welche Art der Abformung/Bissnahme
- Einproben
- Farbauswahl der Prothesenzähne
- Anpassungen
- Material
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Wiederholbar, keine zeitliche Einschränkung
Keine Einschränkung für die Berechnung von Nachbehandlungsmaßnahmen (z. B. Druckstellenbehandlung)
Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit der Leistung nach GOZ 5330 abgegolten.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Berechnung der Resektionsprothese nach der Nummer 5330 setzt ein oder mehrere vorangegangene gewebeabtragende Eingriffe voraus, sie dient dem Verschluss von unphysiologischen Verbindungen benachbarter Körperhöhlen oder dem Ausgleich von Defekten im Kieferbereich. Beispielhaft ist die Beseitigung knöcherner Defizite nach unfall- oder tumorbedingten Knochenresektionen zu nennen.
Die Ausdehnung ist auf die zu schließende Verbindung oder den Ausgleich des knöchernen Defizits beschränkt. Die Stützung angrenzender Weichteile ist Leistungsbestandteil. Nachsorgen und Kontrollen im Zuge der Eingliederung sind Leistungsbestandteil, weitere Maßnahmen, die z.B. durch den Krankheitsverlauf oder weitere chirurgische Eingriffe erforderlich werden, sind gesondert berechnungsfähig. Teilleistungen der Nummer 5330 sind in der GOZ nicht beschrieben und daher analog zu berechnen. Die Resektionsprothese kann im voll-, teil oder unbezahnten Kiefer eingegliedert werden. Sie kann alleiniges Hilfsmittel sein oder in Verbindung mit Zahnersatz stehen. Leistungen zur Herstellung des Zahnersatzes sind gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwertes Vorgehen bei starker Knochenatrophie, hoch ansetzendem Mundboden, Würgereiz, eingeschränkter Mundöffnung usw.
- Erschwertes Vorgehen nach umfangreichen chirurgischen Maßnahmen
- Umfang des zu versorgenden Gebietes
- Erschwertes Vorgehen bei Mundtrockenheit, Sklerodermie usw.
- Erhöhter Stabilitätsbedarf bei ausgeprägtem Bruxismus, Makroglossie oder Hypermobilität von Zunge oder Lippen
- Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
- Notwendigkeit zu umfangreicher Weichteilstützung
- Ungünstige Bezahnung im Gegenkiefer
- Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Anatomische Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
- Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5180 ff.
- Chirurgische Maßnahmen GOZ 3210 ff.
- Teilprothese mit einfachen Halteelementen GOZ 5200
- Modellgussteilprothese GOZ 5210
- Verbindungselement GOZ 5080
- Erneuerung eines Sekundärteleskops GOZ 5100
- Total- oder Deckprothese GOZ 5220 ff.
- Extraorale Defektprothese bzw. Epithese GOZ 5340
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ 8000 ff.
- Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
- Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
- u. v. m.
- Spitta Kommentar