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BEMA 103a
Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
Resektionsprothesen: Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
BEMA 103a Schnellcheck
Punktzahl:160
- Abrechenbar
- je temporäre Verschlussprothese bzw. Maßnahme
- Eingliederung von temporären Verschlussprothesen bei:
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
- Gewebeentfernung nach Tumoroperation
- ausgedehnte Zysten mit dauerhaftem Gewebeverlust
- Entzündungen mit Gewebeverlust (z. B. Tuberkulose, Syphilis)
- Bema 103b auch mehrmals neben Bema 103a
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abformungen und Ermittlung der Bissverhältnisse
- Einproben
- Einpassen bzw. Eingliederung
- Nachbehandlungen
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Spitta Kommentar
Die Leistungen nach den Bema 101-Bema 103 können nur im Zusammenhang mit den Befundklassen 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.