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BEMA UP2
Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition
Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition
BEMA UP2 Schnellcheck
Punktzahl:49
- Abrechenbar
- nach Abdrucknahme beider Kiefer und dreidimensionaler Registrierung der Startprotrusion zur individuellen Vorverlagerung des Unterkiefers
- je angefertigter UP/UKPS abrechenbar (bimaxillär verankertes Zweischienensystem)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abformung OK/UK
- Registrierung der Startprotrusionsposition (dreidimensional)
- Auswahl der Protrusions- und Konstruktionselemente, sowie der zu verwendeten Materialen
- Nicht abrechenbar
- bei keiner vorliegenden Indikation einer Schlafapnoe durch einen Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung
- neben BEMA 2 (Heil- und Kostenplan f. BEMA-Teil 2)
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 8 (Sensibilitätsprüfung)
- BEMA Ä935a ff. (Röntgenaufnahmen)
- BEMA IP 1 (Erstellen eines Mundhygienestatus)
- Konsile nach BEMA 181a ff., 182a ff.
- Materialkosten nach tatsächlichem Verbrauch (keine Abformpauschale)
- Versandkosten an das gewerbliche Labor
- BEMA 98a für den individuellen bzw. individualisierten Löffel, wenn der konfektionierte Löffel nicht ausreicht
- im Rahmen von Wiederherstellungsmaßnahmen nach BEMA UP 6b bis UP 6e
- u.v.m.
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Spitta Kommentar
- In Fällen, in welchen ein konfektionierter Löffel nicht ausreicht, kann ein individueller oder individualisierter Abformlöffel verwendet werden.
- keine Erstellung eines KBR-Behandlungsplans nach BEMA 2
- keine Genehmigungspflicht des Kostenträgers
- Versorgung erfolgt auf Veranlassung bzw. Überweisung eines qualifizierten Vertragsarztes
- Beleg der Fremdlaborrechnung ist dem Abrechnungsformular beizulegen
- durch die sehr lange z. T. lebenslange Tragedauer können Reparaturmaßnahmen immer wieder vorkommen, ebenso damit verbundene erneute Abformungen und eine erneute Definition des Startprotrusionsregistrats nach UP2









