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BEMA UP2
Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition

Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition

BEMA UP2 Schnellcheck

Punktzahl:49
  • Abrechenbar
    • nach Abdrucknahme beider Kiefer und dreidimensionaler Registrierung der Startprotrusion zur individuellen Vorverlagerung des Unterkiefers
    • je angefertigter UKPS berechenbar (bimaxillär verankertes Zweischienensystem)
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Auswahl der Protrusions- und Konstruktionselemente, sowie der zu verwendeten Materialen

  • Nicht abrechenbar
    • bei keiner vorliegenden Indikation einer Schlafapnoe durch einen Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Bema 8 (Sensibilitätsprüfung)
    • Bema Ä935 ff. (Röntgenaufnahmen)
    • Bema IP 1 (Erstellen eines Mundhygienestatus)
    • Konsile nach den BEMA-Nrn. 181, 182
    • Materialkosten nach tatsächlichem Verbrauch (keine Abformpauschale)
    • Versandkosten an das gewerbliche Labor
    • BEMA-Nr. 98a für den individuellen bzw. individualisierten Löffel, wenn der konfektionierte Löffel nicht ausreicht
    • im Rahmen von Wiederherstellungsmaßnahmen nach den BEMA-Nrn. UP6b bis UP6e
    • u.v.m.
check
Abrechenbar
  • nach Abdrucknahme beider Kiefer und dreidimensionaler Registrierung der Startprotrusion zur individuellen Vorverlagerung des Unterkiefers
  • je angefertigter UKPS berechenbar (bimaxillär verankertes Zweischienensystem)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Auswahl der Protrusions- und Konstruktionselemente, sowie der zu verwendeten Materialen

no-check
Nicht abrechenbar
  • bei keiner vorliegenden Indikation einer Schlafapnoe durch einen Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Bema 8 (Sensibilitätsprüfung)
  • Bema Ä935 ff. (Röntgenaufnahmen)
  • Bema IP 1 (Erstellen eines Mundhygienestatus)
  • Konsile nach den BEMA-Nrn. 181, 182
  • Materialkosten nach tatsächlichem Verbrauch (keine Abformpauschale)
  • Versandkosten an das gewerbliche Labor
  • BEMA-Nr. 98a für den individuellen bzw. individualisierten Löffel, wenn der konfektionierte Löffel nicht ausreicht
  • im Rahmen von Wiederherstellungsmaßnahmen nach den BEMA-Nrn. UP6b bis UP6e
  • u.v.m.
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Spitta Kommentar
    • In Fällen, in welchen ein konfektionierter Löffel nicht ausreicht, kann ein individueller oder individualisierter Abformlöffel verwendet werden.
    • keine Erstellung eines KBR Behandlungsplans nach BEMA-Nr. 2
    • keine Genehmigungspflicht des Kostenträgers
    • Versorgung erfolgt auf Veranlassung bzw. Überweisung eines qualifizierten Vertragsarztes
    • Beleg der Fremdlaborrechnung ist dem Abrechnungsformular beizulegen
    • durch die sehr lange z. T. lebenslange Tragedauer können Reparaturmaßnahmen immer wieder vorkommen, ebenso damit verbundene erneute Abformungen und eine erneute Definition des Startprotrusionsregistrats nach UP2