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BEMA UP3
Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene
Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene
BEMA UP3 Schnellcheck
Punktzahl:223
- Abrechenbar
- für die Eingliederung einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung, sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung, mindestens in Millimeterschritten
- Einstellung des Protrusionsgrads, ausgehend von regelhaft 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- individuell empfundene Einstellung des Patienten der (schmerz- und spannungsfreien) Vorverlagerung des Unterkiefers
- Überprüfung der Retention und des Lückenschlusses nach Eingliederung
- individuelle Nachjustierung in Millimeterschritten
- Unterweisung des Patienten: Umgang und Pflege der UKPS
- Nicht abrechenbar
- zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren
- neben der Kontrollbehandlung in gleicher Sitzung (UP5)
- neben Wiederherstellungsmaßnahmen in gleicher Sitzung (UP6)
- Nachadaption des Protrusionsgrads in gleicher Sitzung (UP4)
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 8 (Sensibilitätsprüfung)
- Bema Ä935 ff. (Röntgenaufnahmen)
- Bema IP 1 (Erstellen eines Mundhygienestatus)
- Konsile nach den BEMA-Nrn. 181, 182
- u.v.m.
- Abrechnungsbestimmung
- Die Leistung nach UP3 umfasst das Eingliedern einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten sowie Einstellung des Protrusionsgrads ausgehend von regelhaft mindestens 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion.
- Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.