Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

BEMA UP3
Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

BEMA UP3 Schnellcheck

Punktzahl:223
  • Abrechenbar
    • für die Eingliederung einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung, sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung, mindestens in Millimeterschritten
    • Einstellung des Protrusionsgrads, ausgehend von regelhaft 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • individuell empfundene Einstellung des Patienten der (schmerz- und spannungsfreien) Vorverlagerung des Unterkiefers
    • Überprüfung der Retention und des Lückenschlusses nach Eingliederung
    • individuelle Nachjustierung in Millimeterschritten
    • Unterweisung des Patienten: Umgang und Pflege der UP/UKPS
  • Nicht abrechenbar
    • zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren
    • neben der Kontrollbehandlung in gleicher Sitzung (BEMA UP5)
    • neben Wiederherstellungsmaßnahmen in gleicher Sitzung (BEMA UP6)
    • Nachadaption des Protrusionsgrads in gleicher Sitzung (BEMA UP4)
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • für die Eingliederung einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung, sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung, mindestens in Millimeterschritten
  • Einstellung des Protrusionsgrads, ausgehend von regelhaft 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • individuell empfundene Einstellung des Patienten der (schmerz- und spannungsfreien) Vorverlagerung des Unterkiefers
  • Überprüfung der Retention und des Lückenschlusses nach Eingliederung
  • individuelle Nachjustierung in Millimeterschritten
  • Unterweisung des Patienten: Umgang und Pflege der UP/UKPS
no-check
Nicht abrechenbar
  • zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren
  • neben der Kontrollbehandlung in gleicher Sitzung (BEMA UP5)
  • neben Wiederherstellungsmaßnahmen in gleicher Sitzung (BEMA UP6)
  • Nachadaption des Protrusionsgrads in gleicher Sitzung (BEMA UP4)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Die Leistung nach UP3 umfasst das Eingliedern einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten sowie Einstellung des Protrusionsgrads ausgehend von regelhaft mindestens 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion.
    2. Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar
      • Eine Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene kann nur aufgrund einer Veranlassung (Verordnung) durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“, oder der Qualifikation nach § 6 Abs. 2 der Qualitätsvereinbarung zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erfolgen.
      • Mit der BEMA-Nr. UP3 ist die Eingliederung der Unterkieferprotrusionsschiene mit folgenden Voraussetzungen abgegolten:
        • zweiteilige, bimaxillär verankerte Unterkieferprotrusionsschiene
        • mit individuell reproduzierbar Adjustierung
        • die Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung, mindestens in Millimeterschritten
      • Gemäß den Behandlungsrichtlinien VI. 3. a und c stellen individuell angefertigte adjustierbare Unterkieferprotrusionsschienen unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten einer jeden Patientin und eines jeden Patienten eine Vertragsleistung dar.
      • Die Auswahl der zu verwendeten Protrusions- und Konstruktionselemente sowie der Materialien sind dem jeweiligen Behandlungsfall und individuell an den Besonderheiten eines jeden Patienten anzupassen.
      • Die BEMA-Nr. UP3 umfasst auch die Erstanpassung der Schiene, dabei stellt der Vertragszahnarzt individuell den Protrusionsgrad ausgehend von regelhaft mindestens 50 % der maximalen möglichen aktiven Unterkieferprotrusion ein. Das Ziel der individuellen Nachjustierung der Schiene ist eine für den Patienten schmerz- und spannungsfreie Vorverlagerung des Unterkiefers.
      • Gemäß Behandlungsrichtlinie VI 3 e) erfolgt die individuelle Einstellung in Abstimmung mit dem Vertragszahnarzt, der die Unterkieferprotrusionsschiene verordnet und nach Anlage I Nummer 36 MVV-RL zu verantworten hat. Der Vertragsarzt überprüft im Anschluss die Wirksamkeit des eingestellten Protrusionsgrad.
    • Außervertragliche Leistungen
      • Unterkieferprotrusionsschiene/Schnarcherschiene, die die Versorgungsvoraussetzung nicht erfüllt, z. B. ohne Verordnung durch einen Facharzt, oder wenn keine Schlafapnoe vorliegt, usw. = analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, zzgl. Material- und Laborkosten gemäß §§ 4, 9 GOZ
      • andere Schnarcherschienen als eine Unterkieferprotrusionsschiene = analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, zzgl. Material- und Laborkosten gemäß §§ 4, 9 GOZ
      • Kontrollen einer Unterkieferprotrusionsschiene/Schnarcherschiene, die nicht den Kassenrichtlinien entsprechen = analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, zzgl. Material- und Laborkosten gemäß §§ 4, 9 GOZ
      • Wiederherstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene/Schnarcherschiene, die nicht den Kassenrichtlinien entspricht = analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, zzgl. Material- und Laborkosten gemäß §§ 4, 9 GOZ
      • professionelles Reinigen, Säubern, Polieren einer Unterkieferprotrusionsschiene/Schnarcherschiene = analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, Eigenlabor gemäß § 9 GOZ
      • vergleichbare Gebühren aus GOZ/GOÄ:
        • keine
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!