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BEMA UP5a-c
Kontrollbehandlung

Kontrollbehandlung

a) ggf. mit einfachen Korrekturen der UP
b) mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)
c) mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP (additive Methode)

BEMA UP5a-c Schnellcheck

Punktzahl:8/12/35
  • Abrechenbar
    • für bedarfsgerechte, erforderliche Kontrollbehandlung
    • je Sitzung
    • je Sitzung jeweils eine der Leistungen nach UP 5a-c
    • UP 5a: für Kontrollbehandlung mit einfachen Korrekturen
    • UP 5b: für Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzone (subtraktive Methode)
    • UP 5c: für Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone (additive Methode)
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Dokumentation der erbrachten Art der Kontrollbehandlung

  • Nicht abrechenbar
    • bei keiner vorliegenden Indikation einer Schlafapnoe durch einen Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung
    • UP5a-c nebeneinander
    • neben UP1, UP2, UP3
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Bema 8 (Sensibilitätsprüfung)
    • Bema Ä935 ff. (Röntgenaufnahmen)
    • Bema IP 1 (Erstellen eines Mundhygienestatus)
    • Konsile nach den BEMA-Nrn. 181, 182
    • UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads
    • Wiederherstellungsmaßnahmen an der UKPS (UP6)
    • u.v.m.
check
Abrechenbar
  • für bedarfsgerechte, erforderliche Kontrollbehandlung
  • je Sitzung
  • je Sitzung jeweils eine der Leistungen nach UP 5a-c
  • UP 5a: für Kontrollbehandlung mit einfachen Korrekturen
  • UP 5b: für Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzone (subtraktive Methode)
  • UP 5c: für Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone (additive Methode)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Dokumentation der erbrachten Art der Kontrollbehandlung

no-check
Nicht abrechenbar
  • bei keiner vorliegenden Indikation einer Schlafapnoe durch einen Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung
  • UP5a-c nebeneinander
  • neben UP1, UP2, UP3
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Bema 8 (Sensibilitätsprüfung)
  • Bema Ä935 ff. (Röntgenaufnahmen)
  • Bema IP 1 (Erstellen eines Mundhygienestatus)
  • Konsile nach den BEMA-Nrn. 181, 182
  • UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads
  • Wiederherstellungsmaßnahmen an der UKPS (UP6)
  • u.v.m.
  • Abrechnungsbestimmung

    Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5 a bis UP 5 c abrechenbar.

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Änderungen der okklusalen Kontaktbeziehungen durch Auftragen von Kunststoff können im Verlauf der Therapie im Einzelfall beispielsweise zur Änderung der Vertikaldimension erforderlich werden.

      Für die Behandlung mit Aufbissbehelfen können die Bema K1 bis Bema K3 und Bema K6 bis Bema K9 abgerechnet werden. Sie können nicht angesetzt werden, wenn gleichzeitig Behandlungsmaßnahmen, für die die Bema 119/Bema 120 abzurechnen sind, durchgeführt werden.

      Konservierende und Röntgenleistungen, die in Verbindung mit den Bema K6 bis Bema K9 erbracht werden, sind mit der KCH-Abrechnung abzurechnen.

      Wird ein (vorhandener) Aufbissbehelf im Praxislabor durch additive Methoden mit Kunststoffmaterial aufgebaut, so ist die Bel 403 0 (Umarbeiten zum Aufbissbehelf) berechenbar. Erfolgt der Aufbau eines Aufbissbehelfes nach der additiven Methode durch den Zahnarzt direkt im Mund des Patienten, kann keine Laborleistung, sondern nur das verwendete Material für den Kunststoff abgerechnet werden.

    • Kontrollbehandlungen von Aufbissbehelfen

      Kontrollen von Aufbissbehelfen sind erforderlich, um Fehlbelastungen oder eine Fehlstellung des Unterkiefers zu vermeiden bzw. zu beseitigen, insbesondere auch solche, die durch den Aufbissbehelf entstehen können.

      Therapien mittels Aufbissbehelfen verlangen eine regelmäßige Betreuung des Patienten, insbesondere auch, um schädigende Einflüsse auf das Gewebe des craniomandibulären Systems bzw. auf die Kaufunktion zu vermeiden, die durch den Aufbissbehelf entstehen können.

      Dazu gehören u.a.

      • regelmäßige Kontrolle und Prüfung, ob sich der gewünschte therapeutische Erfolg einstellt
      • Überprüfung des Therapieverlaufes auf Kongruenz zur Eingangsdiagnostik
      • zeitnahe Vermeidung von schädigenden Einflüssen auf das Gewebe des cranio-mandibulären-Systems durch behebbare Mängel am Aufbissbehelf
      • Kontrolle und Anpassung der Okklusion bei Veränderung des Aufbissbehelfs durch Abnutzung, Beschädigung und auch zur Vermeidung durch Fehlkontakte

      Dabei sind Verlauf, Maßnahmen und auch die erzielten Zwischenergebnisse der Therapie zu dokumentieren.