Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA K6
Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
BEMA K6 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Wiederherstellung eines Aufbissbehelfs
- Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
- Abformung
- Einfügen
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Material- und Laborkosten
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Aufbissbehelfe aus Kunststoff können in der Regel wiederhergestellt werden.
Unterfütterungen können auch als „direkte“ Unterfütterungen im Mund des Patienten vorgenommen werden. Die vorgenommenen Maßnahmen sind zu dokumentieren.
Für die Behandlung mit Aufbissbehelfen können die Bema K1 bis Bema K3 und Bema K6 bis Bema K9 abgerechnet werden. Sie können nicht angesetzt werden, wenn gleichzeitig Behandlungsmaßnahmen, für die die Bema 119/Bema 120 abzurechnen sind, durchgeführt werden.
Konservierende und Röntgenleistungen, die in Verbindung mit den Bema K6 bis Bema K9 erbracht werden, sind bei der KCH-Abrechnung anzusetzen.
Die Abrechnung der Bema K6 erfordert Material- und Laborkosten.
Für die Bruchreparatur eines Aufbissbehelfs im Labor können die BEL 861 0 (Grundeinheit/Instandsetzung KFO oder Aufbissbehelf) und BEL 802 2 (LE Bruch) berechnet werden. Bei einer Unterfütterung im indirekten Verfahren ist bei einer Teilunterfütterung die BEL 808 0 (Teilunterfütterung einer Basis) und bei einer vollständigen Unterfütterung die BEL 809 0 (Vollständige Unterfütterung) abrechenbar.
- Abrechenbare Laborleistung
Beispiel abrechenbare Laborleistungen (BEL II) zur K6 (Bruchreparatur)
(0)BEL II Leistungsbeschreibung Anzahl 001 0 Modell 1-2 x 012 0 Mittelwertartikulator 1 x 861 0 GE Instandsetzung Aufbissbehelf 1 x 802 2 LE Bruch 1 x
- Kontrollbehandlungen von Aufbissbehelfen
Kontrollbehandlungen von Aufbissbehelfen
Kontrollen von Aufbissbehelfen sind erforderlich, um Fehlbelastungen oder eine Fehlstellung des Unterkiefers zu vermeiden bzw. zu beseitigen, insbesondere auch solche, die durch den Aufbissbehelf entstehen können.
Therapien mittels Aufbissbehelfen verlangen eine regelmäßige Betreuung des Patienten, insbesondere auch, um schädigende Einflüsse auf das Gewebe des craniomandibulären Systems bzw. auf die Kaufunktion zu vermeiden, die durch den Aufbissbehelf entstehen können.
Dazu gehören u.a.
- regelmäßige Kontrolle und Prüfung, ob sich der gewünschte therapeutische Erfolg einstellt
- Überprüfung des Therapieverlaufes auf Kongruenz zur Eingangsdiagnostik
- zeitnahe Vermeidung von schädigenden Einflüssen auf das Gewebe des cranio-mandibulären-Systems durch behebbare Mängel am Aufbissbehelf
- Kontrolle und Anpassung der Okklusion bei Veränderung des Aufbissbehelfs durch Abnutzung, Beschädigung und auch zur Vermeidung durch Fehlkontakte
Dabei sind Verlauf, Maßnahmen und auch die erzielten Zwischenergebnisse der Therapie zu dokumentieren.
- Spitta Kommentar