Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 861 0
Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf
Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung einer KFO-Basis oder eines Aufbissbehelfes
BEL II 861 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Für Metallverbindungen bei KFO-Geräten kann die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach Instandsetzung sind folgende zusätzliche Leistungen möglich:
- Diese Leistungen unterliegen hinsichtlich ihrer Menge oder Kombination keinerlei Einschränkungen. Zusätzlich sind je nach Aufwand noch weitere Leistungen des BEL II aus anderen Hauptgruppen abrechnungsfähig.
- Fallen im Rahmen der Leistungen nach BEL 861 0 Metallverbindungen an, so sind diese Leistungen bei kieferorthopädischen Geräten nach der BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) und bei Aufbissbehelfen nach der BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) anzusetzen.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Grundeinheit, Instandsetzung und/oder Erweiterung eines KFO/FKO-Gerätes.Grundeinheit, Instandsetzung und/oder Erweiterung eines Aufbissbehelfs.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 861 0 ist als Grundeinheit einmal je KFO/FKO-Gerät oder Aufbissbehelf in Verbindung mit den BEL 862 0, BEL 863 0, BEL 802 1, BEL 802 2, BEL 802 3 und BEL 802 4 abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
Die BEL 861 0 bezieht sich ausschließlich auf Instandsetzungen bei KFO-/FKO-Geräten oder bei Aufbissbehelfen.Hinweise zur Rechnungslegung
Die BEL 861 0 kann nicht an festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz erbracht werden. Bezüglich dieser Leistung ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.