Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 808 5
Teilunterfütterung einer Basis UKPS
Teilunterfütterung einer Basis
BEL II 808 5 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Basis Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Leistungen, die nicht mit „UKPS“ gekennzeichnet sind, können nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Für eine Unterfütterung ist das Fixieren der Modelle in einem Fixator nach der BEL 011 5 (Fixator UKPS) abrechenbar.
- Die BEL 001 5 (Modell UKPS) wird bei einer Unterfütterung für den Gegenbiss/Konter benötigt und entsprechend abgerechnet.
- Bei Instandsetzungen von Unterkieferprotrusionsschienen können nur die mit „UKPS“ gekennzeichneten Leistungen je nach Auftrag abgerechnet werden.
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Teilweise Unterfütterung einer Basis einer Unterkieferprotrusionsschiene, ggf. einschließlich Sicherung von Protrusions-, Stütz- und HalteelementenErläuterung zur Abrechnung:
Für die Sicherung des Protrusionsgrades mit einem zweiten Modell sind die L-Nrn. 001 5 „Modell“ und 011 5 „Fixator“ abrechenbar, die L-Nr. 012 5 „Mittelwertartikulator“ ist nicht abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 808 5 umfasst die Unterfütterung eines Teils der auf der Schleimhaut aufliegenden Basis einer Unterkieferprotrusionsschiene. Selbst wenn mehrere Bereiche einer Basis unterfüttert werden, ist die BEL 808 5 nur einmal abzurechnen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 808 5 bezieht sich immer nur auf die Teilunterfütterung einer Basis einer Unterkieferprotrusionsschiene und kann entsprechend nur einmal je Kiefer abgerechnet werden. Bezüglich der eventuellen Begleitleistungen ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.