Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 806 0
Gegossenes Basisteil
Gegossenes Basisteil
BEL II 806 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Basisteil
- Nicht abrechenbar
- Ein Retentionsbügel oder ein Retentionsgitter sind nicht im Rahmen der BEL 806 0 abrechnungsfähig.
- Die Verbindung eines gegossenen Basisteils an eine Metallbasis kann nicht mit der BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abgerechnet werden. Auch das Material für die eventuelle Metallverbindung ist nicht abrechenbar.
- Neben der BEL 806 0 kann die BEL 201 0 (Metallbasis) nicht angesetzt werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Werden mehrere gegossene Basisteile benötigt, ist die BEL 806 0 je erstelltem Basisteil abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die BEL 806 0 beinhaltet:- die Herstellung eines gegossenen Basisteiles zur Erweiterung einer vorhandenen Basis sowie das Einarbeiten und die Metallverbindung ggf. einschließlich eines Duplikatmodells aus Einbettmasse
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 806 0 ist je Basisteil abrechenbar.Neben der BEL 806 0 ist die BEL 201 0 nicht abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Das gegossene Basisteil wird unter Zuhilfenahme eines Duplikatmodells aus feuerfester Masse („Einbettmasse“) im Modellgussverfahren hergestellt.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 806 0 muss bezüglich der Menge nicht mit den zu ersetzenden Zähnen übereinstimmen und kann nur nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet werden. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.