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BEL II 201 0
Metallbasis

Metallbasis

BEL II 201 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Duplikatmodell aus Einbettmasse ist nicht abrechenbar.
  • Das verwendete Material der Modellgusslegierung ist nicht abrechenbar.
  • Der Herstellungsprozess („Guss“) ist im Leistungsinhalt über den Begriff „Modellgussprothese“ vorgegeben. Digitale Herstellungsmethoden (CAD/CAM) sind demnach nicht möglich.
  • Das Konditionieren der Sättel zum Zwecke einer spaltfreien Metall-/Kunststoffverbindung gehört nicht zum Leistungsumfang der BEL 201 0.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Das Abrechnen der BEL 202 1 (Einarmige gegossene Haltevorrichtung) ist möglich, wenn im Unterkiefer kein Sublingualbügel angefertigt werden kann.
  • Auch das Abrechnen der BEL 202 5 (Kralle) ist möglich.
  • Die BEL 208 3 (Metallkaufläche, gegossen) kann bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen ebenfalls abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Basis einer Modellgussprothese für eine Ober- oder Unterkieferprothese ggf. Kragenfassung Duplikatmodell aus Einbettmasse

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Kann bei einer Unterkiefer-Modellgussprothese kein Sublingualbügel angefertigt werden, sind neben der BEL 201 0 die BEL 202 1 (fortlaufende Klammer), die BEL 202 5 und BEL 208 3 abrechenbar. Für die Herstellung eines gegossenen Retentionsgitters oder eines gegossenen Retentionsbügels bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese ist die L-Nr. 201 0 berechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 201 0 umfasst alle Leistungen, die zur Anfertigung einer Modellgussbasis erforderlich sind.
    • Halte- und Stützelemente sind zusätzlich gesondert abrechenbar.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 201 0 beschreibt eine rein analoge Herstellungsmethode. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt beim Herstellungsprozess, bei der Dokumentation und bei der Rechnungslegung geboten.

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