Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 201 0
Metallbasis
Metallbasis
BEL II 201 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Das Duplikatmodell aus Einbettmasse ist nicht abrechenbar.
- Das verwendete Material der Modellgusslegierung ist nicht abrechenbar.
- Der Herstellungsprozess („Guss“) ist im Leistungsinhalt über den Begriff „Modellgussprothese“ vorgegeben. Digitale Herstellungsmethoden (CAD/CAM) sind demnach nicht möglich.
- Das Konditionieren der Sättel zum Zwecke einer spaltfreien Metall-/Kunststoffverbindung gehört nicht zum Leistungsumfang der BEL 201 0.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen der BEL 202 1 (Einarmige gegossene Haltevorrichtung) ist möglich, wenn im Unterkiefer kein Sublingualbügel angefertigt werden kann.
- Auch das Abrechnen der BEL 202 5 (Kralle) ist möglich.
- Die BEL 208 3 (Metallkaufläche, gegossen) kann bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen ebenfalls abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis einer Modellgussprothese für eine Ober- oder Unterkieferprothese ggf. Kragenfassung Duplikatmodell aus EinbettmasseErläuterungen zur Abrechnung
Kann bei einer Unterkiefer-Modellgussprothese kein Sublingualbügel angefertigt werden, sind neben der BEL 201 0 die BEL 202 1 (fortlaufende Klammer), die BEL 202 5 und BEL 208 3 abrechenbar. Für die Herstellung eines gegossenen Retentionsgitters oder eines gegossenen Retentionsbügels bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese ist die L-Nr. 201 0 berechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 201 0 umfasst alle Leistungen, die zur Anfertigung einer Modellgussbasis erforderlich sind.
- Halte- und Stützelemente sind zusätzlich gesondert abrechenbar.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die BEL 201 0 beschreibt eine rein analoge Herstellungsmethode. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt beim Herstellungsprozess, bei der Dokumentation und bei der Rechnungslegung geboten.