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BEL II 211 0
Unterfütterbarer Abschlussrand
Unterfütterbarer Abschlussrand einer Oberkiefer-Metallbasis
BEL II 211 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Oberkiefer-Metallbasis
- Nicht abrechenbar
- Für den Abschlussrand der einzelnen Sättel ist diese Leistung nicht abrechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
–Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 211 0 ist eine im Bereich der AH-Linie liegende, retentionsartig gestaltete Vorrichtung bei einer nahezu den gesamten knöchernen Gaumenbereich bedeckenden Oberkiefer-Metallbasis.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei dem unterfütterbaren Abschlussrand ist genau darauf zu achten, dass dieser nur den dorsalen Bereich beschreibt und auch nur dort Anwendung finden kann. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.









