Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 202 6
Ney-Stiel
Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente – Ney-Stiel
BEL II 202 6 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Ney-Stiel
- Nicht abrechenbar
- Bei der BEL 205 0 (Bonwillklammer) ist der Ney-Stiel nicht abrechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- Zu den Leistungen, die bei sattelferner Anbringung zusätzlich zu einem Ney-Stiel anfallen können, gehören z. B. die Nrn.
- BEL 202 5 (Kralle),
- BEL 202 7 (Auflage),
- BEL 202 1 (Einarmige gegossene Haltevorrichtung),
- BEL 203 1 (Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung),
- BEL 204 1 (Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage),
- BEL 120 0 (Teleskopierende Krone) oder
- BEL 120 1 (Teleskopierende Primär- oder Sekundärkrone).
- Zu den Leistungen, die bei sattelferner Anbringung zusätzlich zu einem Ney-Stiel anfallen können, gehören z. B. die Nrn.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossenes Element an einer Klammer oder einer teleskopierenden Krone für eine sattelferne Verbindung mit der Modellgussbasis.Der Ney-Stiel ist ein kleiner Verbinder zwischen Modellgussbasis und Halte- oder Stützelement oder Teleskopkrone, der nicht vom Sattel ausgeht.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 202 6 ist bei sattelferner Anbringung einer Klammer oder einer teleskopierenden Krone abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Der Ney-Stiel ist die gegossene Verbindung von der Metallbasis zum Halte- oder Stützelement. Dies kann sowohl eine Klammer als auch eine Teleskopkrone sein.
- Den Ney-Stiel verwendet man als zusätzliche Leistung, wenn die Verbindung mit einer Klammer oder dem Sekundärteil einer teleskopierenden Krone nicht direkt aus dem Sattel erfolgen kann.
Hinweise zur Rechnungslegung
Ney-Stiele können je nach Konstruktion häufiger an einer Modellgussprothese anfallen. Hier müssen der Arbeitsauftrag, die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden.