Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 205 0
Bonwillklammer
Bonwillklammer
BEL II 205 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Bonwillklammer
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Wird die BEL 205 0 nicht im Zusammenhang mit einer Metallbasis nach BEL 201 0 (Metallbasis), sondern einzeln gefertigt, so ist zudem die BEL 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) unter Beachtung derer Erläuterungen abrechenbar.
- Bei Instandsetzungen sind zusätzlich die 807 0|BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechenbar.
- Zusätzliche Auflagen können mit derBEL 202 7 (Auflage) abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II BEB 97
- Abrechnungsbestimmung
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die Bonwillklammer umfasst zwei nebeneinanderstehende Zähne und besteht aus vier Klammerarmen, die beim vorderen Zahn nach mesial und beim hinteren Zahn nach distal geführt werden, sowie zwei Auflagen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der Bonwillklammer kann der Ney-Stiel nicht zusätzlich abgerechnet werden. Bei anderen Klammern ist dies jedoch möglich. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.