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BEL II 807 0
Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
BEL II 807 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Metallverbindung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Neben der Metallverbindung können 75 % der Materialkosten abgerechnet werden.
- Die BEL 807 0 kann bei den folgenden Leistungen angesetzt werden:
- Vergleich BEL II BEB 97
- Abrechnungsbestimmung
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Der § 2 Punkt 4 der Einleitenden Bestimmungen beschreibt das Material und den technischen Vorgang des Lötens. Bei anderen Verfahren (z. B. Laser) sind die jeweiligen Bestimmungen der zuständigen KZVen zu beachten.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die BEL 807 0 kann nur bei Instandsetzungen abgerechnet werden. Das verwendete Material (Lotmaterial) ist zusätzlich abrechenbar (zu 75 %). Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.









