Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 802 5
LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
Leistungseinheit – Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
BEL II 802 5 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Halte- und/oder Stützvorrichtung
- Nicht abrechenbar
- Das Wiederbefestigen von Sekundärteilen ist nicht über die BEL 802 5 abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die BEL 802 5 ist nach den folgenden L-Nrn. für das Einarbeiten abrechenbar:
- BEL 380 0 (Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung)
- BEL 381 0 (Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung)
- BEL 202 1 (Einarmige gegossene Haltevorrichtung)
- BEL 202 5 (Kralle)
- BEL 202 6 (Ney-Stiel)
- BEL 202 7 (Auflage)
- BEL 202 8 (Umgehungsbügel bei Diastema)
- BEL 203 1 (Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung)
- BEL 204 1 (Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage)
- BEL 205 0 (Bonwillklammer)
- BEL 801 0 (Grundeinheit ZE)
- BEL 861 0 (Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf)
- Bei gegossenen Halte- und/oder Stützelementen ist zusätzlich die BEL 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abrechenbar.
- Werden Halte- und/oder Stützelemente mit einer Metallverbindung verbunden, ist zudem die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechenbar.
- Die BEL 802 5 ist nach den folgenden L-Nrn. für das Einarbeiten abrechenbar:
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten, gebogen, gegossen, auch bei Verwendung einer vorhandenen Vorrichtung.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 802 5 ist je Halte- und/oder Stützvorrichtung abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 802 5 ist eine zusätzliche Einzelleistung bei der Instandsetzung und/oder der Erweiterung einer Basis aus Kunststoff oder Metall.
- Für das Anlöten eines Halte- und/oder Stützelementes an ein kieferorthopädisches Gerät ist die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) ansetzbar.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der Abrechnung der BEL 802 5 muss die Anzahl dieser Leistung nicht mit der Anzahl der erstellten Klammern übereinstimmen. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.