Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 381 0
Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung
Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung
BEL II 381 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Klammer
- Nicht abrechenbar
- Sollten für gebogene Auflagen vorgebogene Konfektionsklammern verwendet werden, können diese Elemente nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Im Falle einer Instandsetzung kann zusätzlich die BEL 801 0 (Grundeinheit ZE) abgerechnet werden.
- Darüber hinaus kann im Falle einer Instandsetzung zusätzlich die BEL 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) abgerechnet werden. Wenn zudem eine Metallverbindung notwendig ist, kann dies über die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abgerechnet werden.
- Im Bereich der KFO ist die BEL 381 0 abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Hierzu zählen die Doppelarmklammer, Doppelarmklammer mit Auflage, Bonyhardklammer mit Gegenlager, Bonyhardklammer mit Gegenlager und Auflage, Überwurfklammer, Doppelbogenklammer mit Gegenlager, Doppelbogenklammer mit Gegenlager und Auflage.Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 381 0 umfasst alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Anfertigen dieser gebogenen Auflage anfallen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Da gebogene Klammern überwiegend bei provisorischem Zahnersatz sowie Wiederherstellungen/Erweiterungen, Schienen oder kieferorthopädischen Geräten verwendet werden, ist in der Abrechnung genau darauf zu achten, ob es sich um gebogene oder gegossene Klammern handelt. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen geschehen. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.