Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 301 8
Aufstellung Grundeinheit bei Implantatv.
Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer, bei Implantatversorgung
BEL II 301 8 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 301 8 ist nicht abrechenbar, wenn es sich nicht um eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) handelt.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
–Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 301 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.Die BEL 301 8 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 301 8 ist die Grundeinheit für kommende Leistungseinheiten (in diesem Fall „Aufstellung von Konfektionszähnen“) und kann auch nur in diesem Zusammenhang abgerechnet werden.
- Als vorbereitende Grundeinheit für zusätzliche Leistungen kann die BEL 301 8 nicht allein abgerechnet werden, sondern muss immer durch zusätzliche Leistungen komplettiert werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der BEL 301 8 ist darauf zu achten, dass es sich um eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) handeln muss. Hier müssen der Arbeitsauftrag, die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden.