Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 302 8
Aufst. Wachs- oder Kunststoff je Zahn bei Implantatv.
Aufstellung auf Wachs- oder Kunststoffbasis, je Zahn bei Implantatversorgung
BEL II 302 8 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahn
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 302 8 kann nicht für die Herstellung eines Formteils abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Wird ein aufgestellter Zahn zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Metallbasis übertragen, ist die BEL 341 0 (Übertragung je Zahn) abrechenbar.
- Für den Fall, dass wegen „Insuffizienz des stomatognaten Systems“ ein neuer Biss genommen und demzufolge nach BEL 012 8 (Mittelwertartikulator bei Implantat versorgung) neu einartikuliert wurde, ist die BEL 302 8 je umgestelltem Zahn zusätzlich anzusetzen.
- Die BEL 302 8 ist eine Folgeleistung der BEL 301 8 (Aufstellung, Grundeinheit bei Implantatv.).
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.Die BEL 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
BEL 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 302 8 deckt den Aufwand ab, der mit dem Aufstellen eines Zahnes auf eine Wachs- oder Kunststoffbasis, z. B. durch Beschleifen, verbunden ist, und kann nur erbracht werden, wenn es sich um eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz- Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) handelt.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie auch beim Umstellen von Konfektionszähnen mehrfach abgerechnet werden kann. Hierzu muss es im Vorfeld zu einer Anprobe, einer erneuten Bissnahme und einem anschließenden erneuten Einartikulieren kommen. Aus diesem Grund müssen die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden.