Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 870 0
Remontieren KFO-Gerät
Remontieren eines Gerätes ohne Kunststoffbasis
BEL II 870 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Für festsitzende Apparaturen kann die BEL 864 0 (KFO-Basis erneuern) nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach Instandsetzung ist die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) zusätzlich möglich.
- Zusätzlich sind je nach Aufwand noch weitere Leistungen des BEL II aus anderen Hauptgruppen abrechnungsfähig.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Remontage eines kieferorthopädischen Gerätes z. B. Crozat, Retainer, Quad-Helix.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 870 0 ist je remontiertem kieferorthopädischen Gerät einmal abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die 864 0 (KFO-Basis erneuern) bezieht sich ausschließlich auf Instandsetzungen bei KFO-Geräten.
Hinweise zur Rechnungslegung
Speziell bei der BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) muss bei der Rechnungslegung auf die angerechnete Menge geachtet werden, da jede Metallverbindung abrechenbar ist. Bezüglich dieser Leistung ist daher größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.