Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 802 1
LE Sprung
Leistungseinheit – Sprung
BEL II 802 1 Schnellcheck
- Abrechenbar
einmal je zusammenhängender Sprunglinie
- Nicht abrechenbar
- Auch wenn aus der Basis eines Sprungs weitere Sprünge „verästelt“ sind, kann die BEL 802 1 trotzdem nur einmal abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Sprünge, die nicht miteinander verbunden sind, können entsprechend der Anzahl der Sprünge abgerechnet werden.
- Befindet sich der Sprung in einer Metallbasis, ist für die notwendige Metallverbindung die L-Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) zzgl. Lotmaterial abrechnungsfähig.
- Zusätzlich zur BEL 802 1 sind folgende Leistungen einmal je erbrachter Einzelleistung abrechenbar:
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Sprung im Kunststoff/Metall beseitigen; auch bei KFO-Geräten.Erläuterungen zur Abrechnung
Leistungseinheit für eine zusammenhängende Sprunglinie. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Werden bei einer Sprungreparatur vom Zahntechniker noch weitere (bisher nicht festgestellte) Sprünge entdeckt, können diese zusätzlichen Sprünge erst nach Rücksprache mit der Zahnarztpraxis abgerechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Es kommt vor, dass der Zahntechniker mehrere „Sprünge“ im Reparaturprozess entdeckt. Dies kann zur Folge haben, dass mehr Sprünge dokumentiert (und abgerechnet) werden als ursprünglich beauftragt. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.