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BEB ZT 8.03.01.0
Kunststoffsprung/Bruch beseitigen, Leistungseinheit
Kunststoffsprung/Bruch beseitigen, Leistungseinheit
BEB ZT 8.03.01.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistungs-Nr. 8.03.01.0 „Kunststoffsprung/Bruch beseitigen, Leistungseinheit“ ist die ergänzende Einzelleistung zur Grundeinheit nach den BEB-L-Nrn. 8.02.01.0/8.02.03.0/8.02.05.0.
- Diese Leistungseinheit findet Anwendung bei Prothesen, KFO-/FKO-Geräten oder Schienen.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Leistungseinheit
- Sprung
- Bruch im Kunststoff
- Nicht abrechenbar
- Bei festsitzendem Zahnersatz ist diese Leistung nicht möglich.
- Vergleich BEB ZT BEB 97 BEL II
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 5,12 1,16 5,50 1,20 5,69 - Qualitätsmerkmal
- homogener Übergang ohne Stufe zwischen neuem und altem Kunststoff
- blasenfreie, glatte, glänzende Oberfläche
- schaukelfreier, spaltfreier Sitz auf dem Modell








