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BEB ZT 8.01.05.0
Basis vollständig erneuern

Basis vollständig erneuern

BEB ZT 8.01.05.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • Diese Leistung findet häufig auch dann Anwendung, wenn eine Basis nachträglich mit Weichkunststoff unterfüttert werden soll.
    • Für das nachträgliche Einarbeiten einer Metallbasis in eine bereits vorhandene Kunststoffprothese steht die BEB-L-Nr. 8.01.07.0 „Metallbasis in vorhandene Prothese einarbeiten“ zur Verfügung.
    • Das Einsetzen der Modelle in den Fixator ist unter der BEB-L-Nr. 1.09.01.0 „Modellpaar in Fixator montieren“ aufzuführen.
    • Die Unterfütterung einer Friktionsprothese löst zusätzlich die BEB-L-Nr. 6.04.01.0 „Verbindungselement sichern“ aus.
    • Trennschnitte, die nach der Erneuerung einer kieferorthopädischen Basis erneut anfallen, sind nach der BEB-L-Nr. 7.07.03.0 „Trennen einer Basis ohne Schraube“ anzusetzen.
    • Die Leistung „Basis vollständig erneuern“ umfasst das Ersetzen des gesamten alten Kunststoffs einer Vollprothese oder eines kieferorthopädischen Geräts unter Erhaltung der Zahnreihe („Zahnkranz“) oder der Regulierungselemente und schließt sowohl die „vollständige Unterfütterung“ als auch die funktionelle Randgestaltung mit ein.
    • Diese Arbeitsleistung ist auch unter dem Begriff „Rebasierung“ bekannt.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Basis erneuern
    • Vollprothese oder KFO-Gerät
  • Vergleich BEB ZT  BEB 97  BEL II 
check
Abrechenbar
  • Diese Leistung findet häufig auch dann Anwendung, wenn eine Basis nachträglich mit Weichkunststoff unterfüttert werden soll.
  • Für das nachträgliche Einarbeiten einer Metallbasis in eine bereits vorhandene Kunststoffprothese steht die BEB-L-Nr. 8.01.07.0 „Metallbasis in vorhandene Prothese einarbeiten“ zur Verfügung.
  • Das Einsetzen der Modelle in den Fixator ist unter der BEB-L-Nr. 1.09.01.0 „Modellpaar in Fixator montieren“ aufzuführen.
  • Die Unterfütterung einer Friktionsprothese löst zusätzlich die BEB-L-Nr. 6.04.01.0 „Verbindungselement sichern“ aus.
  • Trennschnitte, die nach der Erneuerung einer kieferorthopädischen Basis erneut anfallen, sind nach der BEB-L-Nr. 7.07.03.0 „Trennen einer Basis ohne Schraube“ anzusetzen.
  • Die Leistung „Basis vollständig erneuern“ umfasst das Ersetzen des gesamten alten Kunststoffs einer Vollprothese oder eines kieferorthopädischen Geräts unter Erhaltung der Zahnreihe („Zahnkranz“) oder der Regulierungselemente und schließt sowohl die „vollständige Unterfütterung“ als auch die funktionelle Randgestaltung mit ein.
  • Diese Arbeitsleistung ist auch unter dem Begriff „Rebasierung“ bekannt.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Basis erneuern
  • Vollprothese oder KFO-Gerät
  • Spitta Kommentar

    Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

    Preise

    (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
    1,08118,80
    1,16127,60
    1,20132,00
  • Qualitätsmerkmal
    • homogene, glatte und glänzende Oberflächen
    • homogener, auspolierter Übergang zwischen altem und neuem Kunststoff
    • schaukelfreier, spaltfreier Sitz auf dem Modell
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