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BEB ZT 8.07.02.0
Prothese Umarbeitung zum Aufbissbehelf, je Zahneinheit
Prothese Umarbeitung zum Aufbissbehelf, je Zahneinheit
BEB ZT 8.07.02.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Das Umarbeiten einer Prothese zum Aufbissbehelf fällt z.B. an, wenn eine okklusale Neugestaltung der vorhandenen Prothese als Aufbissbehelf zum Zweck der Veränderung der Kiefergelenksrelation dienen soll. Hierbei müssen die Kauflächen der ersetzten Zähne entsprechend gestaltet, „adjustiert“, werden.
- Sollte diese Prothese anschließend mechanisch bearbeitet und gesäubert werden, ist dieser Aufwand mit der L-Nr. 8.06.01.0 „Prothese aufarbeiten, mechanisch“ abrechenbar.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Prothese umarbeiten zum Aufbissbehelf
- je Zahneinheit
- nach Aufwand
- Vergleich BEB ZT BEB 97 BEL II
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 13,37 1,16 14,36 1,20 14,85







