Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 8.03.05.0
Kunststoff an Basis ergänzen, Leistungseinheit
Kunststoff an Basis ergänzen, Leistungseinheit
BEB ZT 8.03.05.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Diese Leistung findet Anwendung zur Grundeinheit nach der BEB-L-Nr. 8.02.01.0 und ist anwendbar, wenn die Prothesenbasis an einer Stelle mit Kunststoff ergänzt werden muss, an der keine andere Leistung anfällt.
- Ähnlich wie im BEL II ist diese Leistung in der Definition nicht eindeutig. Es empfiehlt sich, eine Dokumentation auf der Rechnung aufzuführen, aus der hervorgeht, wo und wofür diese Leistung erbracht wurde (z. B. „Gaumendach, Tuber, nicht ersetztem Zahn 8, Gaumen schließen, je Kieferhälfte“ usw.).
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Leistungseinheit
- Basisteil aus Kunststoff
- Vergleich BEB ZT BEB 97 BEL II
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 11,52 1,16 12,38 1,20 12,80 - Qualitätsmerkmal
- homogener, auspolierter Übergang zwischen Prothesenkunststoff und Klammer
- blasenfreie, glatte, glänzende Oberflächen
- schaukelfreier, spaltfreier Sitz auf dem Modell