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BEB ZT 8.03.09.0
Regulierungselement einarbeiten, Leistungseinheit
Regulierungselement einarbeiten, Leistungseinheit
BEB ZT 8.03.09.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Diese Leistung findet Anwendung zur Grundeinheit nach der BEB-L-Nr. 8.02.04.0.
- Diese Leistungseinheit ist bei KFO-/FKO-Geräten anwendbar.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Leistungseinheit
- Regulierungselement einarbeiten
- Nicht abrechenbar
- Bei festsitzendem Zahnersatz und herausnehmbaren Prothesen ist diese Leistung nicht möglich.
- Vergleich BEB ZT BEB 97 BEL II
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 11,14 1,16 11,96 1,20 12,38 - Qualitätsmerkmal
- homogener, auspolierter Übergang zwischen Prothesenkunststoff und Regulierungselement
- lagerichtiger, sicherer, fester Halt des Elements im Kunststoff
- blasenfreie, glatte, glänzende Oberflächen
- schaukelfreier, spaltfreier Sitz auf dem Modell








