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BEB ZT 8.03.02.0
Wiederbefestigung Zahn, Leistungseinheit
Wiederbefestigung Zahn, Leistungseinheit
BEB ZT 8.03.02.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistungs-Nr. 8.03.02.0 „Wiederbefestigung Zahn, Leistungseinheit“ ist die ergänzende Einzelleistung zur Grundeinheit nach den BEB-L-Nrn. 8.02.01.0/8.02.05.0.
- Diese Leistungseinheit findet Anwendung bei Prothesen oder Schienen.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Leistungseinheit
- Wiederbefestigung Zahn
- Nicht abrechenbar
- Bei festsitzendem Zahnersatz und KFO-Geräten ist diese Leistung nicht möglich.
- Vergleich BEB ZT BEB 97 BEL II
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 13,26 1,16 14,24 1,20 14,73 - Qualitätsmerkmal
- homogener, auspolierter Übergang zwischen Prothesenkunststoff und Zahn
- blasenfreie, glatte, glänzende Oberfläche
- schaukelfreier, spaltfreier Sitz auf dem Modell








