Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 862 0
LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement
Leistungseinheit – Einfügen Regulierungs- oder Halteelement
BEL II 862 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Element
- Nicht abrechenbar
- Für festsitzenden Zahnersatz kann die BEL 862 0 nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach Instandsetzung sind folgende zusätzliche Leistungen möglich:
- BEL 861 0 (Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf)
- BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO])
- BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung)
- Diese Leistungen unterliegen hinsichtlich ihrer Menge oder Kombination keinerlei Einschränkungen. Zusätzlich sind je nach Aufwand noch weitere Leistungen des BEL II aus anderen Hauptgruppen abrechenbar.
- Je nach Instandsetzung sind folgende zusätzliche Leistungen möglich:
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einfügen eines neuen Elementes, z. B. Dehn-, Halte-, Regulierungs-, Abstütz- oder Abschirmelementes oder eines Aufbisses, ggf. einschließlich des Herauslösens des defekten Elementes.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 862 0 ist je eingefügtem Element einmal abrechenbar; dies gilt auch für Halte- und Stützelemente, die nach den BEL 380 0 und BEL 381 0 abrechenbar sind. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 862 0 bezieht sich ausschließlich auf Instandsetzungen bei KFO-/FKO-Geräten oder bei Aufbissbehelfen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die BEL 862 0 kann nicht an festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz erbracht und abgerechnet werden. Bezüglich dieser Leistung ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.