Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 820 0
Instandsetzung Krone/Flügel/Brückenglied
Instandsetzung einer Krone/eines Flügels oder eines Brückengliedes
BEL II 820 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Instandsetzungsmaßnahme
- Nicht abrechenbar
- Gleichartige Kronen (z. B. Kronen mit vollständiger Verblendung bei GKV-Patienten) können nicht im Rahmen der BEL 820 0 abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Sollte es im Rahmen der L-Nr. 820 0 zu einer Metallverbindung kommen, kann diese mit der BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung), zzgl. Lot abgerechnet werden.
- Auch eventuelle neue Verblendungen sind über die Verblendleistungen abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone-, einer teleskopierenden Krone oder eines Brückengliedes wie z. B.- Trennspalt schließen,
- Kronenrand verlängern,
- Bruch oder
- Riss beseitigen,
- Kontaktpunkt wiederherstellen,
- Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich.
Ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 820 0 ist je Maßnahme an einer Krone/Flügel, teleskopierenden Krone oder einem Brückenglied abrechenbar.Die BEL 807 0 und ggf. die Erneuerung der Verblendung ist zusätzlich abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 820 0 ist an einer Krone mehrfach abrechenbar. Sollten z. B. approximale Kontaktpunkte angelötet und ein Trennspalt verschlossen werden, kann die Leistungseinheit zweimal abgerechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Das mehrfache Abrechnen dieser Leistung an einer Krone ist möglich. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.