Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 802 4
LE Basisteil Kunststoff
Leistungseinheit – Basisteil Kunststoff
BEL II 802 4 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Basisteil
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 802 4 umfasst nicht das okklusale Aufbauen der Seitenzähne an einer Totalprothese.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die L-Nr. 802 4 ist für das Auffüllen einer Teleskopkrone abrechenbar.
- Wenn zusätzlich eine Unterfütterung erbracht wird, sind die Positionen
- Wird im Rahmen einer Instandsetzung oder einer Erweiterung eine einarmige Klammer angefügt, so ist das erforderliche Gegenlager aus Kunststoff nach der BEL 802 4 abrechenbar. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht auf Neuanfertigungen.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
–Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 802 4 kann für ein Basisteil Kunststoff nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.Das Verkleiden der Retention ist Bestandteil der BEL 802 3 „Einarbeiten Zahn“ oder BEL 802 4 „Basisteil Kunststoff“ und daher als eigenständige Leistung an gleicher Stelle nicht abrechenbar.
Die BEL 802 4 kann als Gegenlager einer einarmigen Klammer abrechnet werden.
Die BEL 802 4 kann bei einer Erweiterung nach BEL 802 3 für die Neugestaltung eines bukkalen Schildes nicht abgerechnet werden.
Die BEL 802 4 ist für das Auffüllen einer Sekundärkrone nur dann abrechenbar, wenn eine Abformung zur Basiserweiterung erfolgt ist. Sofern eine Unterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach den BEL 808 0, BEL 808 8, BEL 809 0, BEL 809 8, BEL 810 0 und BEL 810 8 abrechenbar.
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 802 4 kann für verschiedene Arbeitsschritte abgerechnet werden. Hierbei ist hervorzuheben, dass an der Region, an der die BEL 802 4 abgerechnet wird, nicht gleichzeitig eine andere Leistungsnummer abgerechnet werden kann!
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 802 4 kann im Rahmen einer Instandsetzung mehrfach anfallen. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.