Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 403 0
Umarbeiten zum Aufbissbehelf
Umarbeiten einer vorhandenen Prothese oder eines Aufbissbehelfs zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche
BEL II 403 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Erneuerungen, Wiederbefestigungen oder das Austauschen von Konfektionszähnen sind nicht über die BEL 403 0 abrechenbar. Für diese Leistungen müssen die dafür vorgesehenen Leistungsnummern angewendet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
-Zusätzlich zur L-Nr. 403 0 sind die folgenden Leistungen abrechenbar:
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
- Prothese umarbeiten zum adjustierten Aufbissbehelf
- Adjustieren eines vorhandenen nichtadjustierten Aufbissbehelfs
- Neu adjustieren eines vorhandenen adjustierten Aufbissbehelfs
jeweils unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
Erläuterungen zur Abrechnung
Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.Die BEL 403 0 ist je Aufbissbehelf abrechenbar.
Erneuerungen und Erweiterungen von Prothesenzähnen an der zum Aufbissbehelf umgearbeiteten Prothese sind mit der BEL 403 0 nicht abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Das Umarbeiten einer Schiene oder Prothese zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche geschieht in der Regel durch das Auftragen von Kaltpolymerisat auf die jeweiligen Okklusalflächen. Sollte es sich um eine vorhandene Prothese handeln, ist diese somit als Aufbissbehelf einzustufen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der BEL 403 0 müssen die Auftragsbeschreibung, die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden.