Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 710 0
Aufbiss
Aufbiss
BEL II 710 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet
- Nicht abrechenbar
- Das Adjustieren der Schiene fällt nicht unter die BEB 710 0.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach KFO-/FKO-Gerät oder Schiene ist auch der „Vorbiss“ oder „Rückbiss“ über die BEL 710 0 abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufbiss, aus Hart- und/oder Weichkunststoff, auch als Vor- oder Rückbiss.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 710 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Im Zusammenhang mit der Abrechnung des Aufbisses heißt es im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV zur KFO-Abrechnung vom 29.02.2016:
„Kann im Zusammenhang mit der Herstellung eines Lückenhalters auch ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 abgerechnet werden?
Ein Aufbiss ist im Zusammenhang mit einem Lückenhalter abrechenbar, wenn eine eigenständige Indikation für den Aufbiss vorliegt.
Fachlich:
Der Lückenhalter dient der Stabilisierung einer Lücke in der Stützzone. Ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 in Verbindung mit einer Lückenhalterplatte verhindert eine unerwünschte Elongation eines oder mehrerer Zähne im Gegenkiefer.“
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der Aufbisse ist eine typische Leistung bei adjustierten Schienen und KFO-/FKO-Geräten. Allerdings variieren die Auslegungen der KZVen zum Teil. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten. - Im Zusammenhang mit der Abrechnung des Aufbisses heißt es im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV zur KFO-Abrechnung vom 29.02.2016: