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BEL II 710 0
Aufbiss

Aufbiss

BEL II 710 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Adjustieren der Schiene fällt nicht unter die BEB 710 0.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Je nach KFO-/FKO-Gerät oder Schiene ist auch der „Vorbiss“ oder „Rückbiss“ über die BEL 710 0 abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Aufbiss, aus Hart- und/oder Weichkunststoff, auch als Vor- oder Rückbiss.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 710 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Im Zusammenhang mit der Abrechnung des Aufbisses heißt es im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, des VDZI und der KZBV zur KFO-Abrechnung vom 29.02.2016:
      „Kann im Zusammenhang mit der Herstellung eines Lückenhalters auch ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 abgerechnet werden?
      Ein Aufbiss ist im Zusammenhang mit einem Lückenhalter abrechenbar, wenn eine eigenständige Indikation für den Aufbiss vorliegt.
      Fachlich:
      Der Lückenhalter dient der Stabilisierung einer Lücke in der Stützzone. Ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 in Verbindung mit einer Lückenhalterplatte verhindert eine unerwünschte Elongation eines oder mehrerer Zähne im Gegenkiefer.“

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der Aufbisse ist eine typische Leistung bei adjustierten Schienen und KFO-/FKO-Geräten. Allerdings variieren die Auslegungen der KZVen zum Teil. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.

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