Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 751 0
Mehrarmiges H-/A-Element
Mehrarmiges Halte- oder Abstützelement, je Zahn
BEL II 751 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Halte- oder Abstützelement, maximal einmal je Zahn
- Nicht abrechenbar
- Hilfsteile, die für die Herstellung der BEL 751 0 vom Zahntechniker verwendet werden, können nicht in Rechnung gestellt werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- In der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 751 0 sind alle unter dieser Position anzusetzenden Arten der Halte- und/oder Abstützelemente aufgeführt.
- Werden darüber hinaus weitere einarmige Klammerarten benötigt, kann hierfür die BEL 381 0 (Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung) angewendet werden.
- Wird die BEL 751 0 mittels einer Metallverbindung befestigt, ist die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) zusätzlich abrechnungsfähig.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Mehrarmiges Halteelement, gebogen (Adams-, Pfeil-, Voß-, Crozatklammer).Erläuterungen zur Abrechnung
Wird ein mehrarmiges Halte- oder Abstützelement hergestellt, welches nicht mit der Erläuterung zum Leistungsinhalt der BEL 751 0 benannt ist, ist dieses nach der BEL 381 0 abzurechnen. - Spitta Kommentar
Aufwand zur Herstellung und Einarbeitung eines mehrarmigen Halte- oder Abstützelements unabhängig davon, ob es im Rahmen einer Neuanfertigung oder einer Instandsetzung anfällt.
Notwendige Metallverbindungen werden unter der BEL 744 0 „Metallverbindung (KFO)“ je Verbindungsstelle abgerechnet.
Auswirkung auf die Abrechnung
Diese Leistung beschreibt nur gebogene Elemente