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BEL II 733 0
Feder, offen
Feder, offen
BEL II 733 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Feder
- Nicht abrechenbar
- Hilfsteile, die für die Anfertigung einer Feder verwendet werden, können nicht als Material abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
Wird eine Feder metallisch befestigt, kann zusätzlich die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) je Metallverbindung abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die BEL 733 0 beinhaltet alle offenen Federn mit einer Retention wie z. B. Protrusionsfeder, Interdentalfeder, Feder gekreuzt, auch aktiver Dorn oder Sporn.Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die Feder ist ein sehr vielseitig einsetzbares orthodontisches Hilfsmittel zur Einzelzahn- oder Sektorenbewegung. Durch eine Feder können sowohl Druck- als auch Zugkräfte entwickelt werden. Unter der L-Nr. 733 0 sind verschiedene Federarten zusammengefasst.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 733 0 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich und kann nur nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet werden. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.









