Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 712 2
Sonderkunststoff (KFO)
Verarbeitung von Sonderkunststoff
BEL II 712 2 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Die Verwendung von Sonderkunststoff an einer Schiene kann nicht über die BEL 712 2 abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach Gerät kann die BEL 712 2 je Kiefer abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die Leistungen aus dem Bereich der Kieferorthopädie (jedoch nicht der Schienen) zusätzlich abzurechnen sind.
- Die Materialkosten sind gesondert abrechnungsfähig.
- Vergleich BEL II BEB 97
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Verarbeitung von Sonderkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung eines KFO-Gerätes, FKO-Gerätes oder von Aufbissen und Abschirmelementen.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 712 2 ist nur bei zahnärztlicher Indikationsstellung abrechenbar.Die BEL 712 2 ist für die Verarbeitung von Sonderkunststoff einmal je Kiefer abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Im Gegensatz zur BEL 712 1 (Weichkunststoff [KFO]) kann die BEL 712 2 nur erbracht und abgerechnet werden, wenn die Leistung seitens der Zahnarztpraxis beauftragt wurde.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 712 2 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich und kann nur nach zahnärztlicher Indikation erbracht werden. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.