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BEL II 734 0
Feder, geschlossen
Feder, geschlossen
BEL II 734 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Feder
- Nicht abrechenbar
- Hilfsteile, die für die Anfertigung einer geschlossenen Feder verwendet werden, können nicht als Material abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Wird eine Feder metallisch befestigt, kann zusätzlich die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) je Metallverbindung abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die BEL 734 0 beinhaltet alle geschlossenen Federn mit zwei Retentionen wie z. B. Protrusionsbogen, Paddelfeder, auch Schlinge, Schlaufe.Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die Feder ist ein sehr vielseitig einsetzbares orthodontisches Hilfsmittel zur Einzelzahn- oder Sektorenbewegung. Durch eine Feder können sowohl Druck- als auch Zugkräfte entwickelt werden. Unter der L-Nr. 734 0 sind verschiedene Federarten zusammengefasst.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung der BEL 734 0 bezieht sich ausschließlich auf den KFO-Bereich und kann nur nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet werden. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.









