Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 702 0
Basis bimaxilläres Gerät
Basis für bimaxilläres Gerät
BEL II 702 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Gerät
- Nicht abrechenbar
- Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Herstellung kieferorthopädischer Apparaturen stehen, können nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach Basisart sind folgende Leistungen zusätzlich zur BEL 702 0 möglich:
- BEL 710 0 (Aufbiss)
- BEL 711 0 (Abschirmelement)
- BEL 712 1 (Weichkunststoff [KFO])
- BEL 720 0 (Schraube einarbeiten)
- BEL 721 0 (Spezial-Schraube einarbeiten)
- BEL 722 0 (Trennen einer Basis)
- BEL 730 0 (Labialbogen)
- BEL 731 0 (Labialbogen modifiziert)
- BEL 732 0 (Labialbogen intermaxillär)
- BEL 733 0 (Feder, offen)
- BEL 734 0 (Feder, geschlossen)
- BEL 740 0 (Verbindungselement/intramaxillär)
- BEL 741 0 (Verbindungselement/intermaxillär)
- BEL 742 0 (Verankerungselement)
- BEL 750 0 (Einarmiges H-/A-Element)
- BEL 751 0 (Mehrarmiges H-/A-Element)
- Es sind zusätzlich weitere Leistungen aus anderen Hauptgruppen abrechenbar.
Insbesondere ist bei Apparaturen, die beide Kiefer einbeziehen, in der Regel auch der Konstruktionsbiss (BEL 020 2 „Basis für Konstruktionsbiss“) notwendig.
- Je nach Basisart sind folgende Leistungen zusätzlich zur BEL 702 0 möglich:
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis für bimaxilläres Gerät aus Kunststoff für verschiedene Arten kieferorthopädischer Apparaturen, auch elastisch, einschließlich Radieren nach System und Abdecken von Kieferteilen.Erläuterungen zur Abrechnung
Bei horizontaler Teilung ist statt der BEL 702 0 zweimal die BEL 701 0 abrechenbar. Die BEL 702 0 ist auch für einen individuell gefertigten Positioner abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 702 0 wird sowohl funktional, z. B. nach entsprechendem Einschleifen, als auch als Träger kieferorthopädischer Funktionselemente, z. B. Labialbögen, eingesetzt. Dadurch können weitere Leistungen anfallen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Da es sich bei dieser Leistung nur um die „Grundleistung“ handelt, müssen im selben Zusammenhang noch weitere Leistungen erbracht und abgerechnet werden.Da die kieferorthopädischen Apparaturen zum Teil stark voneinander abweichen können, ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.