Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 212 0
Zuschlag einzelne gegossene Klammer
Zuschlag für einzeln gegossene Klammer(n)
BEL II 212 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Prothese
- Nicht abrechenbar
- Das gegebenenfalls erforderliche feuerfeste Duplikatmodell ist nicht abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Wird eine Klammer als Einzelleistung, also nicht in Verbindung mit einem gegossenen Basisteil nach BEL 806 0 (Gegossenes Basisteil), nachträglich an eine Metallbasis angelötet, so sind für diese Lötung die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) sowie für die eigentliche Wiederherstellungs-/Erweiterungsmaßnahme die Nummern
- Vergleich BEL II BEB 97
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Klammer einzeln gegossen, ggf. einschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 212 0 ist bei einer wiederherzustellenden Modellgussprothese je Prothese oder bei der Herstellung einer Kunststoffprothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen je Prothese einmal abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Diese Zuschlagsposition ist immer dann anzuwenden, wenn eine Klammer außerhalb der Metallbasis nach BEL 201 0 angefertigt wird.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der BEL 212 0 ist darauf zu achten, dass diese Leistung nur einmal je Prothese abrechenbar ist. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.