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BEMA 102
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens
BEMA 102 Schnellcheck
Punktzahl:240
- Abrechenbar
- je Defekt
- Obturatoren und Verschlussplatten, im Zusammenhang mit Eingliederung von Zahnersatz
- Bema 102 kann zum Verschluss des weichen Gaumens abgerechnet werden; ist der harte Gaumen betroffen, so wird je nach Ausmaß des Defektes, entweder die Bema 101 oder Bema 103a–Bema 103c abgerechnet
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
- traumatische Ursachen, in deren Folge stützendes Gewebe entfernt werden musste oder verloren gegangen ist
- Gewebeentfernung bei Tumorentfernung
- ausgedehnten Zysten mit dauerhaften Gewebeverlust
- GOÄ 2627 (Verschluss des harten und weichen Gaumens)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abformungen und Ermittlung der Bissverhältnisse
- Einproben
- Einpassen/Eingliederung
- Nachbehandlungen
- Nicht abrechenbar
- temporäre Obturatoren nach Osteotomien oder Zystostomien: siehe GOÄ 2700 (Stütz-, Halte- und Hilfsvorrichtungen)
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOZ