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GOZ 5310
Vollständige Unterfütterung bei einer Defektprothese einschließlich funktioneller Randgestaltung

Vollständige Unterfütterung bei einer Defektprothese einschließlich funktioneller Randgestaltung

Arbeiten & Organisieren

GOZ 5310 Schnellcheck

Punktzahl:730
Faktoren:1,0 : 41,06 €2,3 : 94,43 €3,5 : 143,70 €
  • Abrechenbar
    • für die vollständige Unterfütterung einschließlich funktioneller Randgestaltung einer Defektprothese im direkten Verfahren
    • für die vollständige Unterfütterung einschließlich funktioneller Randgestaltung einer Defektprothese im indirekten Verfahren
    • für die Basiserneuerung einer Defektprothese
    • im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern GOZ 5250 und GOZ 5260, wenn es sich um zeitlich getrennte Verrichtungen handelt
    • Material- und Laborkosten gemäß § 9 GOZ
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Abformung, ggf. auch Gegenkieferabformung
    • Maßnahmen zur Weichteilstützung
    • Einpassen/Eingliederung
    • Nachkontrolle/Korrekturen
  • Nicht abrechenbar
    • für eine Rebasierung (Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ)
    • für eine Teilunterfütterung im direkten Verfahren
    • für eine Teilunterfütterung im indirekten Verfahren
    • für die Korrektur einer neu eingegliederten Defektprothese
    • für die vollständige Unterfütterung einer Total- oder Teilprothese
    • für zusätzliche Maßnahmen zur Weichteilstützung
  • Zusätzlich abrechenbar
    • GOZ 0030 (Heil- und Kostenplan)
    • GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan)
    • GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
    • GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
    • GOZ 3000 ff. (Chirurgische Maßnahmen)
    • GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
    • GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
    • GOZ 5180/GOZ 5190 (Funktionelle Abformung OK/UK mit individuellem Löffel)
    • GOZ 8000 (Klinische Funktionsanalyse)
    • GOZ 8010 (Registrieren)
    • GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)
    • GOZ 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung)
    • GOZ 8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch)
    • GOZ 8060 (Registrieren von Unterkieferbewegungen)
    • GOZ 8065 (Registrieren von Unterkieferbewegungen, elektronisch)
    • GOZ 8080 (Diagnostische Maßnahmen)
    • GOZ 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen)
    • GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen)
  • Vergleich GOZ  BEMA 
check
Abrechenbar
  • für die vollständige Unterfütterung einschließlich funktioneller Randgestaltung einer Defektprothese im direkten Verfahren
  • für die vollständige Unterfütterung einschließlich funktioneller Randgestaltung einer Defektprothese im indirekten Verfahren
  • für die Basiserneuerung einer Defektprothese
  • im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern GOZ 5250 und GOZ 5260, wenn es sich um zeitlich getrennte Verrichtungen handelt
  • Material- und Laborkosten gemäß § 9 GOZ
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Abformung, ggf. auch Gegenkieferabformung
  • Maßnahmen zur Weichteilstützung
  • Einpassen/Eingliederung
  • Nachkontrolle/Korrekturen
no-check
Nicht abrechenbar
  • für eine Rebasierung (Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ)
  • für eine Teilunterfütterung im direkten Verfahren
  • für eine Teilunterfütterung im indirekten Verfahren
  • für die Korrektur einer neu eingegliederten Defektprothese
  • für die vollständige Unterfütterung einer Total- oder Teilprothese
  • für zusätzliche Maßnahmen zur Weichteilstützung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GOZ 0030 (Heil- und Kostenplan)
  • GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan)
  • GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
  • GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
  • GOZ 3000 ff. (Chirurgische Maßnahmen)
  • GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
  • GOZ 5180/GOZ 5190 (Funktionelle Abformung OK/UK mit individuellem Löffel)
  • GOZ 8000 (Klinische Funktionsanalyse)
  • GOZ 8010 (Registrieren)
  • GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)
  • GOZ 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung)
  • GOZ 8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch)
  • GOZ 8060 (Registrieren von Unterkieferbewegungen)
  • GOZ 8065 (Registrieren von Unterkieferbewegungen, elektronisch)
  • GOZ 8080 (Diagnostische Maßnahmen)
  • GOZ 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen)
  • GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen)
  • Abrechnungsbestimmung

    Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern GOZ 5270 bis GOZ 5310 dürfen Leistungen nach den Nummern GOZ 5250 und GOZ 5260 nur berechnet werden, wenn es sich um zeitlich getrennte Verrichtungen handelt.Leistungen nach den Nummern GOZ 5270 bis GOZ 5310 sind nur als Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion einer abnehmbaren Prothese berechnungsfähig.Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern GOZ 5200 bis GOZ 5340 abgegolten.

  • Dokumentation
    • Kiefer
    • Material (Abformmaterial/Unterfütterungsmaterial)
    • notwendige Anpassungen
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Auch für die Unterfütterung mit weichbleibenden Materialien (Faktorgestaltung!) sind Material- und Laborkosten berechenbar.

    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Defektprothesen ersetzen anatomische Strukturen, die aufgrund von Fehlbildungen, Verletzungen, operativen Eingriffen oder anderen Ereignissen fehlen. Neben Zähnen und Weichgeweben kann es sich hierbei um größere Bereiche am Alveolarkamm, am Kieferknochen, aber auch um ganze Kiefer- oder Gesichtsteile handeln. Vollständige Unterfütterungen gleichen in diesen Fällen die Inkongruenz zwischen Prothesen- oder Epithesenlager und Prothesen- bzw. Epithesenbasis aus. Diese entsteht u. a. durch Knochenatrophie oder nach erneuten chirurgischen Eingriffen im Bereich der Defektprothese. Maßnahmen nach dieser Nummer umfassen die gesamte Basis einer abnehmbaren Defektprothese inklusive des Funktionsrandes. Unterfütterungen ohne funktionelle Randgestaltung werden in Abhängigkeit vom Leistungsumfang nach den Nummern 5270 oder 5280 berechnet. Derartige Unterfütterungen werden im indirekten Verfahren nach Abformung(en) z. B. mit Silikon durchgeführt, können im Einzelfall jedoch auch direkt unter Verwendung von selbsthärtendem Prothesenkunststoff erfolgen.

      Bei besonders schwierigen Verhältnissen kann die notwendige Abformung mittels Aufbringen von weichbleibenden Materialien über einen längeren Zeitraum (mehrere Stunden bis Tage) erfolgen, um die funktionelle Randgestaltung unter den für den Patienten üblichen mechanischen Belastungen zu ermöglichen. Die Berechnung der Nummer 5310 im Zusammenhang mit einer der Nummern 5250, 5260 ist nur dann möglich, wenn die Leistungen zeitlich getrennt, ggf. jedoch auch sitzungsgleich, erbracht werden, d.h. dass der Leistungsinhalt einer der konkurrierenden Gebührennummern vollständig erbracht sein muss, bevor der Leistungsinhalt der anderen Gebührennummer erbracht wird. Die Rebasierung ist in der GOZ nicht beschrieben und wird daher analog berechnet.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Erschwertes Vorgehen bei abgesunkenem Biss/abradierten Prothesenzähnen
      • Notwendigkeit zur Neubestimmung der Bissrelation
      • Erschwertes Vorgehen bei starker Knochenatrophie, flachem Gaumen, Würgereiz, eingeschränkter Mundöffnung usw.
      • Erschwertes Vorgehen nach umfangreichen chirurgischen Maßnahmen
      • Erschwertes Vorgehen bei Mundtrockenheit, Sklerodermie usw.
      • Bindegewebig veränderte oder fehlende Tubera
      • Hoch ansetzende(r) Mundboden oder Schleimhaut- bzw. Muskelbänder
      • Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
      • Notwendigkeit zu umfangreicher Weichteilstützung
      • Unvollständige Bezahnung im Gegenkiefer
      • Divergierende/konvergierende Pfeiler- oder Ankerzähne
      • Vorhandensein von Kronen mit Verbindungselementen
      • Vorhandensein von Teleskopkronen
      • Vorhandensein einer Metallbasis
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Anatomische Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
      • Chirurgische Maßnahmen GOZ 3000 ff.
      • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
      • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
      • Wiederherstellungsmaßnahmen (zeitlich getrennt) GOZ 5250, 5260
      • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ 8000 ff.
      • Rebasierung GOZ § 6 Abs. 1
      • u. v. m.