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GOZ 8080
Diagnostische Maßnahmen an Modellen

Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung, je Sitzung

Arbeiten & Organisieren

GOZ 8080 Schnellcheck

Punktzahl:250
Faktoren:1,0 : 14,06 €2,3 : 32,34 €3,5 : 49,21 €
  • Abrechenbar
    • einmal je Sitzung
    • für die Auswertung der Modelle und Modellanalyse nach instrumenteller Funktionsanalyse
    • für Einschleifmaßnahmen an Modellen
    • für additive Maßnahmen
    • für die Identifikation bei FGP
    • für einen Differenzschlüssel bei FGP
    • bei einer Probemodellation zur Diagnostik und Behandlungsplanung
    • neben GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz)
    • neben GOZ 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss)
    • neben einer Schienentherapie
    • neben Prothetik
    • auch ohne Korrekturen
    • zur Diagnostik
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Diagnose an Modellen (OK/UK) im Artikulator
    • Auswertung der Befunde
    • Behandlungsplanung bzw. Erstellen des Schleifplans
    • subtraktive und/oder additive Maßnahmen an den Modellen bzw. den Gipszähnen oder an dem abgeformten Zahnersatz auf den Modellen
  • Nicht abrechenbar
    • für Einschleif- oder Additivmaßnahmen am natürlichen Gebiss oder Zahnersatz
    • für zahntechnische Leistungen wie Aufwachstechnik, Aufbau einer biomechanischen Kaufläche etc.
    • je Analysengang
    • mehr als einmal je Sitzung
  • Zusätzlich abrechenbar
    • GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
    • GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan Kfo oder FAL/FTL)
    • GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
    • GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
    • GOZ 0065 (Optisch-elektronische Abformung)
    • GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
    • GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
    • GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
    • GOZ 8000 (Klinische Funktionsanalyse)
    • GOZ 8010 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage)
    • GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)
    • GOZ 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung)
    • GOZ 8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch)
    • GOZ 8050 (Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung in halbindividuellen Artikulatoren)
    • GOZ 8060 (Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren)
    • GOZ 8065 (Registrieren von Unterkieferbewegungen, elektronisch)
    • GOZ 8080 (Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator)
    • GOZ 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss)
    • GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz)
    • GOÄ 1 (Beratung)
    • GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung)
    • GOÄ 6 (Untersuchung)
    • GOÄ 2181 (Lockerung, Streckung Kiefergelenk)
    • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
    • Kfo-Leistungen
    • Prothetische Leistungen, Kronen, Inlays
    • Schienentherapie
    • Versorgung mit Langzeitprovisorien
    • Material- und Laborkosten
check
Abrechenbar
  • einmal je Sitzung
  • für die Auswertung der Modelle und Modellanalyse nach instrumenteller Funktionsanalyse
  • für Einschleifmaßnahmen an Modellen
  • für additive Maßnahmen
  • für die Identifikation bei FGP
  • für einen Differenzschlüssel bei FGP
  • bei einer Probemodellation zur Diagnostik und Behandlungsplanung
  • neben GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz)
  • neben GOZ 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss)
  • neben einer Schienentherapie
  • neben Prothetik
  • auch ohne Korrekturen
  • zur Diagnostik
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Diagnose an Modellen (OK/UK) im Artikulator
  • Auswertung der Befunde
  • Behandlungsplanung bzw. Erstellen des Schleifplans
  • subtraktive und/oder additive Maßnahmen an den Modellen bzw. den Gipszähnen oder an dem abgeformten Zahnersatz auf den Modellen
no-check
Nicht abrechenbar
  • für Einschleif- oder Additivmaßnahmen am natürlichen Gebiss oder Zahnersatz
  • für zahntechnische Leistungen wie Aufwachstechnik, Aufbau einer biomechanischen Kaufläche etc.
  • je Analysengang
  • mehr als einmal je Sitzung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
  • GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan Kfo oder FAL/FTL)
  • GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
  • GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
  • GOZ 0065 (Optisch-elektronische Abformung)
  • GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
  • GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 8000 (Klinische Funktionsanalyse)
  • GOZ 8010 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage)
  • GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)
  • GOZ 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung)
  • GOZ 8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch)
  • GOZ 8050 (Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung in halbindividuellen Artikulatoren)
  • GOZ 8060 (Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren)
  • GOZ 8065 (Registrieren von Unterkieferbewegungen, elektronisch)
  • GOZ 8080 (Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator)
  • GOZ 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss)
  • GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz)
  • GOÄ 1 (Beratung)
  • GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung)
  • GOÄ 6 (Untersuchung)
  • GOÄ 2181 (Lockerung, Streckung Kiefergelenk)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • Kfo-Leistungen
  • Prothetische Leistungen, Kronen, Inlays
  • Schienentherapie
  • Versorgung mit Langzeitprovisorien
  • Material- und Laborkosten
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Dokumentation der Befundauswertung und Behandlungsplanung
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Leistung kann im Behandlungsverlauf mehrfach auch in kurzen zeitlichen Abständen erforderlich sein:

      • zur Diagnostik
      • zur Vorbehandlung
      • zur Schienentherapie
      • zur prothetischen Behandlung

      Hinweise zu gesetzlich versicherten Patienten

      Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind gemäß § 28 Abs. 2 SGB V im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten und grundsätzlich privat mit dem Patienten zu vereinbaren und abzurechnen.

      Aus forensischen Gründen empfiehlt es sich allerdings, auch GK-Versicherten funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen grundsätzlich anzubieten. Ein Verzicht ohne dahingehende Beratung des Patienten könnte unter Umständen vor Gericht als Kunstfehler angesehen werden. Das gilt vor allem im Zusammenhang mit ZE-Behandlungen. Es ist nämlich auch Aufgabe des Arztes, den Patienten auf typische, wenn auch seltene Risiken hinzuweisen.

      Die Entscheidung darüber, ob er etwaige Gefahren für seine Gesundheit auf sich nehmen will, bzw. ob FAL-/FTL-Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht, steht aber grundsätzlich nur dem Patienten und nicht dem behandelnden Arzt zu.

      Entscheidet sich der Patient für funktionsanalytische/funktionstherapeutische Leistungen, sollte dies schriftlich vereinbart werden. Die Aufstellung eines Heil- und Kostenplans ist in diesem Fall auch für GKV-Patienten kostenpflichtig, da es sich um völlig außervertragliche Leistungen handelt.

    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Die diagnostischen Maßnahmen stellen die Basis der Behandlung dar und umfassen alle Tätigkeiten, die an Modellen zu einer Behandlungsplanung nötig sind. Sowohl additive als auch subtraktive Maßnahmen kommen in Frage. Ergebnisse können auch nötige Vorbehandlungen, z. B. kieferorthopädischer oder kieferchirurgischer Art sein. Anfallende Laborkosten sind zusätzlich berechenbar.

      Die Leistung ist einmal je Sitzung berechenbar und erfordert das Vorhandensein von in halbindividuellen oder volladjustierbaren Artikulatoren montierten Kiefermodellen.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Erhöhte Schwierigkeit bei anatomischer Besonderheit
      • Dysgnathien
      • Abrasionsgebiss
      • Elongationen
      • Anzahl der nötigen Korrekturen
      • Schleiflistenerstellung
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Planungsmodelle GOZ 0060
      • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen GOZ 8000 ff.
      • Duplikat- und Sägemodelle als zahntechnische Leistungen
    • BMG Kommentar

      Begründung des BMG zum Entwurf der GOZ 2012 (Auszug)

      „Zu den Leistungen nach den Nummern 8080 bis 8090:

      Die Leistungen nach den Nummern 8080 und 8090 werden unter Anpassung der Bewertung zur Klarstellung auf eine Sitzung bezogen.“


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Gericht: VG Hannover
Aktenzeichen: Az. 13 A 8004/13
Datum: 14.05.2014