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GOZ 5160
Adhäsivbrücke, weitere Spanne

Versorgung eines Lückengebisses nach Nummer GOZ 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne

Arbeiten & Organisieren

GOZ 5160 Schnellcheck

Punktzahl:360
Faktoren:1,0 : 20,25 €2,3 : 46,57 €3,5 : 70,87 €
  • Abrechenbar
    • für die Versorgung eines Lückengebisses mit einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke für die zweite Spanne
    • nur in Verbindung mit GOZ 5150 (Adhäsivbrücke, für die erste zu überbrückende Spanne)
    • für Marylandbrücken
    • für die temporäre Versorgung z. B. während der Ausheilungsphase nach Implantation oder Zahnentfernung
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Vorbereitung der Pfeilerzähne
    • einfache Relationsbestimmung (Bissnahme)
    • Abformungen
    • Einproben
    • definitives Einzementieren der Adhäsivbrücke in Säure-Ätztechnik
    • Abdeckung mit Füllmaterial
    • Nachkontrolle und Korrekturen
  • Nicht abrechenbar
    • je Zahn
    • für die erste Spanne einer Adhäsivbrücke
    • bei Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Ankerzahn
    • ohne GOZ 5150 (Adhäsivbrücke, für die erste zu überbrückende Spanne)
    • bei konventioneller Befestigung (mit Zement)
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • für die Versorgung eines Lückengebisses mit einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke für die zweite Spanne
  • nur in Verbindung mit GOZ 5150 (Adhäsivbrücke, für die erste zu überbrückende Spanne)
  • für Marylandbrücken
  • für die temporäre Versorgung z. B. während der Ausheilungsphase nach Implantation oder Zahnentfernung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Vorbereitung der Pfeilerzähne
  • einfache Relationsbestimmung (Bissnahme)
  • Abformungen
  • Einproben
  • definitives Einzementieren der Adhäsivbrücke in Säure-Ätztechnik
  • Abdeckung mit Füllmaterial
  • Nachkontrolle und Korrekturen
no-check
Nicht abrechenbar
  • je Zahn
  • für die erste Spanne einer Adhäsivbrücke
  • bei Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Ankerzahn
  • ohne GOZ 5150 (Adhäsivbrücke, für die erste zu überbrückende Spanne)
  • bei konventioneller Befestigung (mit Zement)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Zahn/Regio
    • Abdrucknahme/Bissnahme
    • provisorische/definitive Versorgung
    • Befestigungsart
    • ggf. Zahnfarbe
    • verwendete Materialien
    • usw.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Leistung ist auch berechenbar, wenn ein eigener Zahn nach Extraktion aufbereitet und z. B. mittels Formschlüssel als temporärer Ersatz wieder adhäsiv an den Nachbarzähnen befestigt wird. Das zahnärztliche Honorar für die endodontische Aufbereitung des Zahnes ist zusätzlich berechenbar. Außerdem fallen in der Regel Material- und Laborkosten gemäß § 9 GOZ an, z. B. für die Umarbeitung des Zahnes zu einem Brückenglied. Modellherstellung, Herstellung des Schlüssels usw.

      Die Leistungsbeschreibung wurde 1:1 aus der GOZ 1988 übernommen. Es geht aus dem Inhalt nicht deutlich hervor, um welche Art von Versorgung eines Lückengebisses es sich handelt. Inzwischen ist die adhäsive Befestigung auch bei Brücken mit beschliffenen Ankerzähnen nicht unüblich. Im Zusammenhang mit GOZ 5000 ff. (Ankerkronen) wird die „zu überbrückende“ Spanne nach GOZ 5070 berechnet. Zusätzlich ist die adhäsive Befestigung (GOZ 2197) berechenbar.

    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Die Nummer 5160 kann nur in Verbindung mit der Nummer 5150 genutzt werden. Sie wird berechnet, wenn eine zusammenhängende Adhäsivbrücke eine weitere Spanne überbrückt. Die Leistung kann mehrfach anfallen.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Ankerkronen
      • Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
      • Verankerung an mehreren Pfeilerzähnen
      • Erschwerte Farbbestimmung
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Adhäsivbrücke GOZ 5150
      • Weitere Spanne an derselben Adhäsivbrücke GOZ 5160
      • Besondere Maßnahmen GOZ 2030
      • Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
      • Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
      • Fissurenversiegelung GOZ 2000
      • Lokale Fluoridierung GOZ 1020
      • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
      • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
      • u. v. m.